Die sehr günstigen Preise für Milchprodukte sind das Ergebnis einer schwachen Verhandlungsposition der Molkereien gegenüber dem Einzelhandel. Das erklärte Klaus Rücker, Geschäftsführer der Privatmolkerei Rücker (Niedersachsen/Mecklenburg-Vorpommern) im Interview mit dem Spiegel.
Zudem warf der Molkereichef dem Einzelhandel vor, mit immer niedrigeren Preisvorstellungen – nach denen kein Verbraucher verlange – jegliche Wertschätzung für Lebensmittel zu untergraben.
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Die sehr günstigen Preise für Milchprodukte sind das Ergebnis einer schwachen Verhandlungsposition der Molkereien gegenüber dem Einzelhandel. Das erklärte Klaus Rücker, Geschäftsführer der Privatmolkerei Rücker (Niedersachsen/Mecklenburg-Vorpommern) im Interview mit dem Spiegel.
Zudem warf der Molkereichef dem Einzelhandel vor, mit immer niedrigeren Preisvorstellungen – nach denen kein Verbraucher verlange – jegliche Wertschätzung für Lebensmittel zu untergraben.
Die schwache Verhandlungsposition der Molkereien gegenüber dem Einzelhandel begründet Rücker damit, dass Milch als leicht verderbliches Produkt eben zügig in die Verarbeitung muss und die Molkereien, ebenso wie die Milcherzeuger, nicht in der Lage seien, ihre Rohstoffmengen kurzfristig an die Nachfrageentwicklung anzupassen.
Hinzu komme ein unverhältnismäßiges Machtgewicht. „Die großen Ketten Aldi, Lidl, Edeka und Rewe vereinen über 85 % des Marktes – und den vieren stehen 150 Molkereien gegenüber, bei denen sie sich bedienen können. Da ist kein Gleichgewicht, da verhandelt man nicht auf Augenhöhe“, sagte Rücker.
Laut Spiegel sei die Molkerei Rücker zuletzt nicht bereit gewesen, bei der drastischen Preisreduktionen in den Ausschreibungen des LEH für Butter mitzugehen. So soll Rücker gegenwärtig „von vier Verträgen mit Aldi-Lagern nur noch einen haben“.
Mehr zur aktuellen Diskussion um die Preisbildung zwischen Molkereien und LEH lesen Sie bei uns im Artikel
„Handel drückt Butterpreis um 56 Cent“.
Ist eine Herkunftskennzeichnung „Made in Germany“ realistisch?
Möglichkeiten um die Situation zu ändern, sieht der Molkereichef Klaus Rücker in der UTP-Richtlinie der EU* gegen unfaire Handelspraktiken. Zudem sprach er sich für eine Herkunftskennzeichnung von Rohstoffen in Milchprodukten aus, so wie es sie bereits in mehreren europäischen Ländern gibt. „Das wäre einer der wichtigsten Punkte. Deutsche Markenbutter kann bislang etwa aus osteuropäischer Sahne hergestellt werden – absurd, aber völlig legal“, so Rücker.
Deutschland importierte nach Auswertungen der ZMB Zentrale Milchmarkt Berichterstattung GmbH im Jahr 2019 rund 2,1 Mio. t Milch (mehr dazu lesen Sie bei uns unter
„Handelswege am deutschen Milchmarkt“).
Dass es nicht einfach ist, die Importmilch zu 100 % getrennt von in Deutschland erzeugter Milch zu verarbeiten, geklärte der Milchindustrie-Verband (MIV) kürzlich im Rahmen der Diskussion um eine Herkunftskennzeichnung:
Aldi hatte kürzlich verkündet, nur noch heimische Trinkmilch vermarkten zu wollen. Auf diese Vorstellung bezogen erklärte Eckard Heuser, Hauptgeschäftsführer vom Milchindustrie-Verband (MIV), Anfang Januar folgendes: „Wenn ein Händler Deutsche Milch in deutsche Tüten verlangt, werden wir das tun. Allerdings muss dann in Zukunft die eingehende Milch stärker sortiert werden. Das ist eine logistische Herausforderung und die kostet Geld“.
Quellen: Spiegel, ZMB, Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben
* Was ist die UTP-Richtlinie?
Die Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette - kurz: UTP-Richtlinie - wurde im April 2019 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union erlassen. Bis zum 1. Mai 2021 müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Sie sieht ein Verbot der schädlichsten unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette vor, damit Landwirte in Geschäftsbeziehungen gerechter behandelt werden. Die vollständige Erklärung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie unter dem Link
„UTP-Richtlinie: Einsatz gegen unlautere Handelspraktiken“. Quelle: BMEL
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