Tierseuche
Schadensversicherung: Schutz vor katastrophalen Einbußen
BHV1-Fälle mehren sich. Zeit, jetzt über den eigenen Versicherungsschutz nachzudenken. Tipps, worauf Sie bei einer Ertragsschadensversicherung achten sollten!
In den vergangenen Wochen konnte man immer wieder von neuen BHV1-Fällen und der damit verbundenen Schlachtung von Einzeltieren oder im schlimmsten Fall der gesamten Herden lesen. Nicht nur der persönliche Verlust ist groß, auch die finanziellen Ausfälle, trotz der Zahlungen aus der Tierseuchenkasse, können gravierend sein.

Entgangene Deckungsbeiträge werden nicht entschädigt
Bei einem Seuchenfall wie beispielsweise BHV1 werden von der Tierseuchenkasse die Tierwerte abzüglich der Schlachtwerte ohne Umsatzsteuer entschädigt. Die Kosten für die Reinigung, die fehlende Umsatzsteuer und der entgangene Deckungsbeitrag aus der fehlenden Produktion werden darüber jedoch nicht entschädigt und müssen vom Milcherzeuger getragen werden!
Jetzt ist deshalb ein guter Zeitpunkt, über eine Ertragsschadensversicherung nachzudenken. Dabei sollten sich nicht nur Milcherzeuger mit dem Thema beschäftigen, die bisher keine Schadensversicherung besitzen. Auch Betriebe, die bereits über eine Versicherung...
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