In den vergangenen Wochen konnte man immer wieder von neuen BHV1-Fällen und der damit verbundenen Schlachtung von Einzeltieren oder im schlimmsten Fall der gesamten Herden lesen. Nicht nur der persönliche Verlust ist groß, auch die finanziellen Ausfälle, trotz der Zahlungen aus der Tierseuchenkasse, können gravierend sein.
Entgangene Deckungsbeiträge werden nicht entschädigt
Bei einem Seuchenfall wie beispielsweise BHV1 werden von der Tierseuchenkasse die...
In den vergangenen Wochen konnte man immer wieder von neuen BHV1-Fällen und der damit verbundenen Schlachtung von Einzeltieren oder im schlimmsten Fall der gesamten Herden lesen. Nicht nur der persönliche Verlust ist groß, auch die finanziellen Ausfälle, trotz der Zahlungen aus der Tierseuchenkasse, können gravierend sein.
Entgangene Deckungsbeiträge werden nicht entschädigt
Bei einem Seuchenfall wie beispielsweise BHV1 werden von der Tierseuchenkasse die Tierwerte abzüglich der Schlachtwerte ohne Umsatzsteuer entschädigt. Die Kosten für die Reinigung, die fehlende Umsatzsteuer und der entgangene Deckungsbeitrag aus der fehlenden Produktion werden darüber jedoch nicht entschädigt und müssen vom Milcherzeuger getragen werden!
Jetzt ist deshalb ein guter Zeitpunkt, über eine Ertragsschadensversicherung nachzudenken. Dabei sollten sich nicht nur Milcherzeuger mit dem Thema beschäftigen, die bisher keine Schadensversicherung besitzen. Auch Betriebe, die bereits über eine Versicherung verfügen, sollten sich die Alt-Verträge genauer anschauen. Einige weisen Lücken auf.
Während sich die BHV1-Ausbrüche vor allem in NRW derzeit häufen, bleibt die Eintragsquelle oft unbekannt. Wie kann man den eigenen Bestand dennoch schützen?
Immer Angebote und Entschädigungen vergleichen
Neuabschluss: Bei der Entscheidung für oder gegen eine Versicherung ist eine Abwägung zwischen dem Risiko des Schadenseintritts, der Risikoauswirkung und der Kosten der Versicherung notwendig. Sollten die Schäden infolge von Tierseuchen bei Ihnen gravierend oder sogar existentiell sein, sollten Sie eine Ertragsschadenversicherung für ihren Milchkuhbetrieb abschließen.
Holen Sie sich mehrere Angebote ein und geben Sie den Versicherungsgesellschaften gleiche Tierzahlen, Tierwerte und Milchleistung vor. Achten Sie darauf, dass BHV1 und Unfall (z.B. akuter Botulismus) im Vertrag versichert sind! Bei einigen Gesellschaften sind diese beiden Risiken nicht automatisch mitversichert. Vergleichen Sie dann die Prämie und Selbstbeteiligung. Achten Sie auf den Unterversicherungsverzicht.
Die Klauseln genau anschauen
Altverträge: Vielfach schlummern bei den Milchkuhhaltern noch alte Verträge, die nicht mehr aktuell sind. Überprüfen Sie die Anzahl der Tiere (auch Nachzucht), die Tierwerte, die Deckungsbeiträge im Vertrag und passen Sie die Summe nach aktuellen Daten an.
Die Versicherungen bieten in der Regel einen Unterversicherungsverzicht bei abweichenden Versicherungssummen von plus 10 bis 20 % an. Der Schaden ist dann inklusive dieser Zuschläge voll versichert. Diese sind im Schadensfall aber unter Umständen schnell aufgebraucht.
Falls Sie Altverträge ohne die beiden Risiken (BHV1 und Unfall) haben, sollten Sie den Vertrag entsprechend ergänzen. Versuchen Sie dabei, eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten zu vermeiden. Dies wird unter Umständen von der Gesellschaft verlangt.
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