Tierschutztransportverordnung
Änderung zum Transportalter für Kälber jetzt offiziell
Am 30.11.2021 verkündete das Landwirtschaftsministerium die Änderungen zur Tierschutztransport-VO. Ab 01.01.2023 wird das neue Transportalter für Kälber gelten.
Am letzten November-Tag 2021 hat die Noch-Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Beschluss zur Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) offiziell verkündet. Die beschlossenen Änderungen wurden im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2021, Nr. 80, 30.11.2021) veröffentlicht.
Teil der Änderung sind neben der Erhöhung des Mindesttransportalters für Kälber von 14 auf 28 Lebenstage (§ 10, Absatz 4) auch strengere Bedingungen für den Tiertransport bei einer Außentemperatur über 30 °C (§ 10, Absatz 1; siehe Änderung der Tiertransportdauer bei über 30°C).
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) treten die Änderungen der Verordnung am Anfang des kommenden Jahres, am 01.01.2022, in Kraft.
- In puncto Kälbertransportalter wird eine Übergangsfrist von 12 Monaten gewährt – sprich, ab dem 01.01.2023 dürfen Kälber innerhalb Deutschlands nur noch ab dem 28. Lebenstag überbetrieblich transportiert werden.
- Die Details zur Änderung des Transportalters lesen Sie hier: Kälbertransport künftig erst ab 28 Tagen
Die 28-Tage-Regelung hat Konsequenzen
Mit dem Heraufsetzen des Mindesttransportalters werden sehr viele Milcherzeuger ihre Haltungs- und Versorgungskapazitäten bei den Tränkekälbern verdoppeln müssen. Das verlangt nun ein zügiges Handeln, denn 12 Monate sind eine kurze Zeit für die...
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