Weidegang
Biomilch: EU überprüft Weidepflicht
Die EU prüft, ob Ökorinder in Deutschland genug Weidegang haben. Eine strengere Auslegung der Vorgaben könnte für manchen Biomilchviehhalter das Aus bedeuten.
Erst war Österreich dran, jetzt läuft in Deutschland ein Prüfverfahren der EU zur Frage: Haben alle raufutterverzehrenden Nutztiere täglich Zugang zu einer Weide? Werden die seit dem Jahr 2000 geltenden Rechtsregelungen zur Öko-Tierhaltung, nach der alle Rinder ab der 16. Lebenswoche Weidegang oder einen Zugang zu einem Auslauf haben müssen, in Deutschland richtig umgesetzt oder werden – wie in Österreich – in der Praxis zu viel Ausnahmen erlaubt?
Müssen Betriebe aus der Ökohaltung aussteigen?
Die deutschen Ökoverbände wie Bioland oder Naturland erwarten die derzeit noch ausstehende Antwort der EU auf diese Fragen mit Sorge, denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass auch Deutschland die bestehenden Weidevorgaben strenger umsetzen muss. Die Verbände befürchten, dass einige ihrer Mitgliedsbetriebe – vor allem im Süden – dadurch Probleme bekommen könnten und in der Folge womöglich sogar wieder aus der Ökorinderhaltung aussteigen müssen. Zum Beispiel, wenn keine oder nicht genügend arrondierte Fläche vorhanden ist. „Die Umsetzung der Weidevorgabe bei den Kühen wird für einzelne Landwirte unmöglich sein. Zum Beispiel aufgrund von Innerortslage, stark befahrenen Straßen oder Wasserschutzgebiete. Diese müssten dann aus Bio ausscheiden“, befürchtet Naturland-Berater Sebastian Wagner. Wie viele Bio-Landwirte davon möglicherweise betroffen sind, weiß derzeit keiner. Fakt ist aber, dass die Verunsicherung gerade auch bei umstellungswilligen Betrieben groß ist.
Die Umsetzung einer Weidevorgabe bei den Kühen wird für einzelne Betriebe unmöglich sein. Diese müssten dann aus Bio ausscheiden.“
Deutsche Verbände haben Übergangsfristen
Bisher gab es für solche Betriebe seitens der Ökoverbände noch Kompromisslösungen – z.B. inform von täglichem Auslauf auf einem Laufhof– und Übergangsfristen, bis wann sie den Weidegang nachweisen müssen. So gilt zwar für Bioland-Milchviehhalter generell eine umfangreiche Weidepflicht. Betriebe, die dem Verband aber bereits vor 2018 angehörten, haben für die Umsetzung dieser Weidepflicht noch bis 2030 Zeit. Allerdings hat der Verband nach Aussage von Pressereferent, Leon Mohr, seine Richtlinien in dieser Hinsicht im Jahr 2018 verschärft, so dass z.B. Neubetriebe ohne Weide schon heute nicht mehr aufgenommen werden.
Auch Naturland räumt Altbetrieben bisher noch eine Übergangsfrist bis Ende 2029 ein. Neubetriebe müssen dagegen seit 2021 allen Milchkühen über die gesamte Vegetationszeit Weidegang bieten, wann immer Witterung und Bodenzustand es zulassen. Bis 2021 waren im begründeten Einzelfall auch noch Ausnahmen möglich. Zum Beispiel, aus standortbedingten, strukturellen Gründen wie etwa Innerortslage, Bahnlinien oder aufgrund parallel geltender Rechtsvorschriften aus dem Natur- und Wasserschutzrecht. Seit 2021...
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