Noch in diesem Jahr soll die neue Dünge-VO in Kraft treten. Absehbar ist, dass deutliche Einschränkungen zu erwarten sind!
Nach dem vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung muss künftig eine Düngebedarfsermittlung auf Betriebsebene erfolgen. Als Grundlage hierfür wird es bei Stickstoff kulturspezifische feste Bedarfswerte...
Noch in diesem Jahr soll die neue Dünge-VO in Kraft treten. Absehbar ist, dass deutliche Einschränkungen zu erwarten sind!
Nach dem vorliegenden Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung muss künftig eine Düngebedarfsermittlung auf Betriebsebene erfolgen. Als Grundlage hierfür wird es bei Stickstoff kulturspezifische feste Bedarfswerte geben. Im Falle einer nicht bedarfsgerechten Düngung muss der Landwirt mit Bußgeldern rechnen!
Mais: Phosphor wird zum Problem!
Bei Silomais wird zur Berechnung des N-Bedarfswertes in der Dünge-VO ein Standard-Ertrag von 450 dt Silomais/ha angegeben, für den ein N-Bedarfswert von 200 kg N/ha definiert ist. Dieser Standard-Ertrag wird mit dem betrieblichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten drei Jahre verglichen. Weicht der eigene Durchschnittsertrag vom Tabellenwert ab, darf man die Nährstoffausbringungsmenge entweder erhöhen oder muss sie verringern! Anschließend wird der N-Bedarfswert um die Faktoren Boden (Nmin-Vorrat im Frühjahr), die N-Nachlieferung aus organischer Düngung im Vorjahr (10% des ausgebrachten Gesamt-N sind anzurechnen!) und einer Vorfrucht/Gründüngung korrigiert.
Tipp: Bei einer Vorfrucht den Ertrag genau messen! Hier liegt in guten Erntejahren Potenzial für mehr Gülleausbringung!
Beim Maisanbau wird jedoch voraussichtlich nicht der Stickstoff (N), sondern vielmehr das Phosphat (P) zum begrenzenden Faktor. Oftmals ist bei praxisüblicher Düngung (40 m3 Gülle, 70% N-Wirksamkeit und 1,0 dt NP 20/20-Unterfußdüngung) beim N-Düngebedarf noch Luft nach oben, das P-Saldo wird jedoch überschritten (ab 2018 ist voraussichtlich nur noch ein Überschuss von max. 10 kg P/ha erlaubt), siehe Übersicht 1!
Dieses Problem lässt sich z.B. durch die Stabilisierung der Gülle mithilfe eines Nitrifikationshemmers lösen. Dieser vermindert den Abbau von Ammonium zu Nitrat, wodurch der Stickstoff nicht so leicht ausgewaschen wird und der Pflanze länger zur Verfügung steht. Durch die bessere N-Wirksamkeit werden mit der Gülle sowohl der P- als auch der N-Bedarfswert erreicht, wodurch die Unterfußdüngung überflüssig wird.
Grünland: Erträge steigern!
Bei Grünland variiert der Stickstoffbedarfswert je nach Schnittintensität. Er entspricht bei einem Ertrag von beispielsweise 90 dt TM/ha in vier Schnitten (17% XP pro kg TM) einem Wert von 245 kg N/ha. Dieser N-Bedarfswert wird (wie beim Mais) mit dem betrieblichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten drei Jahre verglichen. Selbiges geschieht zudem mit dem XP-Gehalt im Futter.
Tipp: Zur exakten Berechnung des N-Bedarfswertes empfiehlt sich eine möglichst genaue Ertragsmessung per Waage oder beim Häckseln!
Vom N-Bedarfswert abgezogen werden die N-Nachlieferungen aus dem Boden, durch Leguminosen (N-Fixierer!) und aus der organischen Düngung des Vorjahres (pauschal 10% der ausgebrachten Menge). Die Höhe der Abschläge ist auch hier einheitlich geregelt (Tabellenwerte, Übersicht 2).
Unter dem Strich verbleibt der notwendige N-Düngebedarf (Mineralstoffäquivalent). Liegt der berechnete N-Düngebedarf über 170 kg N/ha/Jahr (max. Ausbringmenge von organischem Dünger inkl. Gärrest), darf der fehlende Stickstoff durch eine mineralische Düngung ergänzt werden. Liegt der N-Bedarf unter 170 kg N/ha, darf keine mineralische Düngung mehr erfolgen!
Eine mögliche Umsetzung in der Praxis könnte bei einer Düngung mit 55 m3 Rindergülle wie folgt aussehen: Zu den ersten drei Schnitten je 15 m3 Gülle, dazu 1,0 dt (1. und 2. Aufwuchs) bzw. 0,5 dt Kalkammonsalpeter (3. Aufwuchs), siehe Übersicht 3.
Problem: Die Ausbringungsgrenze von 170 kg organischem N/ha ist überschritten! Außerdem liegt das P-Saldo mit +20 kg über dem ab 2018 gülti-gen Grenzwert von 10 kg P/ha. Der Landwirt müsste beim vierten Schnitt auf die Gülledüngung verzichten, um diese Grenzwerte einhalten zu können.
Auch auf moorigen Flächen kann nach der neuen Dünge-VO schnell der Grenzwert für die N-Düngung erreicht werden, sodass hier künftig kaum noch eine mineralische N-Düngung zulässig sein wird. Nur sehr hohe Trockenmasseerträge können hier den N-Düngebedarf über 170 kg/ha heben (Übersicht 4)!
Da der Düngebedarf nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung meist geringer ausfallen wird als bisher, sollte die Sicherung der Erträge nicht über den vermehrten Einsatz von Stickstoff erfolgen, sondern durch optimiertes Narbenmanagement wie Nachsaat, Pflege- und Pflanzenschutzmaßnahmen.
Friederike Warns