Besonders in viehstarken Regionen kann sich das Auslagern der Jungtieraufzucht an einen Partnerbetrieb lohnen. Sechs Tipps, worauf Sie bei der Planung und Kontrolle achten sollten.
Die Auslagerung der Jungtieraufzucht ist eine logische Folge der Spezialisierung in der Milchproduktion. Beweggründe für Milcherzeuger sind vor allem knappe Fläche bzw. hohe Pachtpreise, die Ausdehnung der Milchproduktion, hohe Investitionskosten für den Neubau von Jungtierplätzen und die...
Besonders in viehstarken Regionen kann sich das Auslagern der Jungtieraufzucht an einen Partnerbetrieb lohnen. Sechs Tipps, worauf Sie bei der Planung und Kontrolle achten sollten.
Die Auslagerung der Jungtieraufzucht ist eine logische Folge der Spezialisierung in der Milchproduktion. Beweggründe für Milcherzeuger sind vor allem knappe Fläche bzw. hohe Pachtpreise, die Ausdehnung der Milchproduktion, hohe Investitionskosten für den Neubau von Jungtierplätzen und die Arbeitsentlastung. Wird die Aufzucht ausgelagert, werden im melkenden Betrieb folgende Kapazitäten frei:
- Arbeitszeit von rund zwölf Stunden je Färse im Jahr.
- Einen Gülleanfall je nach Verfahren von 45 bis 57 kg Stickstoff je Stallplatz und Jahr.
- Eine (für Bauvorhaben nachzuweisende) Futterfläche von 0,09 Hektar je Tier.
- Arbeitszeit von rund zwölf Stunden je Färse im Jahr.
- Einen Gülleanfall je nach Verfahren von 45 bis 57 kg Stickstoff je Stallplatz und Jahr.
- Eine (für Bauvorhaben nachzuweisende) Futterfläche von 0,09 Hektar je Tier.
Grundsätzlich handelt es sich aber immer um betriebsindividuelle Entscheidungen, die entsprechend individuelle Lösungen erfordern. Ob und welcher Schritt zum Betrieb bzw. Betriebsleiter passt, hängt sowohl von betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen als auch von Faktoren wie Menschenkenntnis und Kommunikationsbereitschaft ab.
1. Wie viele Tiere gehen raus?
Für die Einschätzung der benötigten Aufzuchtplätze spielen die Remontierung sowie das angestrebte Erstkalbealter (EKA) eine entscheidende Rolle. Dazu kommt die Dauer. Gängige Varianten sind der Übergang mit 14 Tagen oder mit vier bis fünf Monaten bis rund vier Wochen vor dem erwarteten Abkalbedatum. Effektiv bedeuten das ca. 20 bis 24 Monate Auslagerung. „Erfolgt die Tränkephase beim Milchkuhhalter, wird das Gesundheitsrisiko beim Aufzüchter verringert. Gleichzeitig stellt das aber den betreuungsintensivsten Teil der Aufzucht dar, daher entscheiden die Arbeitskapazitäten der Betriebe“, erklärt Miriam Wilms, Unternehmensberaterin Milchvieh.
Achtung Biosicherheit: Die alleinige Aufzucht der eigenen Tiere kann nur verlangt werden, wenn der Aufzuchtbetrieb damit ausgelastet wird. Werden Jungrinder mehrerer Betriebe zusammengehalten, benötigt der Aufzüchter ein entsprechendes Gesundheits-, Hygiene- und Untersuchungsprogramm (Impfungen, Mortellarobekämpfung, BHV1-Untersuchungen etc.). Ein gemeinsamer Tierarzt hat Vorteile, ist aber kein Muss. Die Veterinäre des jeweiligen Landkreises sollten vor Beginn informiert werden.
2. Entfernung
Der Transportstress ist insbesondere bei Kälbern und hochtragenden Färsen nicht zu unterschätzen. Eine geringe Entfernung zwischen den Betrieben kann auch den Kontakt fördern, zum Beispiel für Besprechungen in Verbindung mit einem gemeinsamen Stallrundgang.
„Dennoch sollte die Entfernung bei der Wahl des Partnerbetriebes kein begrenzender Faktor sein“, meint Milchviehberater Clemens Mauch. Eine gewisse Entfernung erlaubt Abstand, sowohl gedanklich als auch arbeitstechnisch. Die Partner sollten mindestens so weit entfernt sein, dass sie sich nicht täglich sehen oder um Pachtflächen kämpfen. Er empfiehlt zudem einen neutralen Spediteur, da dieser mehr Hygiene und Disziplin bietet. Idealerweise kann der Transport nach einem vordefinierten Jahresplan im Vier-Wochen-Rhythmus erfolgen.
3. Die rechtliche Form
Die nächste Frage stellt sich nach dem rechtlichen Verfahren – Eigentumsübergang der Rinder oder Lohnaufzucht. Bei beiden Formen zählt der GV-Besatz ab dem Umstallen und -melden zum Aufzuchtbetrieb. Es gibt jeweils Vor- und Nachteile:
- Eigentumsübergang: Der Ver- und Zukauf der Tiere bietet beiden Vertragsparteien Handlungsspielraum. Dem Aufzüchter beispielsweise bei der Fütterung, dem Milcherzeuger im ungünstigen Fall bei der Kaufentscheidung nicht akzeptabler Färsen. Die Tiere verlassen rechtlich, steuerlich und veterinärmedizinisch den melkenden Betrieb und sind somit separat zu betrachten.
- Lohnaufzucht: Die Lohnaufzucht (meist Futtergeld/Stallplatz/Tag) kann von Vorteil sein, um die Kontrolle zu behalten, von der Rationsgestaltung, über Tierbehandlungen bis zum Besamungszeitpunkt. So bietet sich dem Milcherzeuger mehr Sicherheit und dem Aufzüchter mehr Anlehnung bezüglich Arbeitsabläufen.
- Eigentumsübergang: Der Ver- und Zukauf der Tiere bietet beiden Vertragsparteien Handlungsspielraum. Dem Aufzüchter beispielsweise bei der Fütterung, dem Milcherzeuger im ungünstigen Fall bei der Kaufentscheidung nicht akzeptabler Färsen. Die Tiere verlassen rechtlich, steuerlich und veterinärmedizinisch den melkenden Betrieb und sind somit separat zu betrachten.
- Lohnaufzucht: Die Lohnaufzucht (meist Futtergeld/Stallplatz/Tag) kann von Vorteil sein, um die Kontrolle zu behalten, von der Rationsgestaltung, über Tierbehandlungen bis zum Besamungszeitpunkt. So bietet sich dem Milcherzeuger mehr Sicherheit und dem Aufzüchter mehr Anlehnung bezüglich Arbeitsabläufen.
4. Jährlich kalkulieren
Entscheidend für eine dauerhaft gute Zusammenarbeit ist die faire Bezahlung eingesetzter Faktoren. Die Kostenkalkulation basiert auf den Vollkosten und wird entsprechend auf den Futtertag oder die gesamte Aufzuchtperiode umgelegt. Maßgeblich kann die Kostenzusammensetzung der eigenen Aufzucht sein.
Die Kosten sollten jährlich kalkuliert und diskutiert werden. Miriam Wilms weist darauf hin: Eine zu eng getaktete Kontrolle kann aber für viel Unruhe sorgen. Werden aufgrund eines sich ändernden Milchpreises immer wieder Anpassungen vorgenommen, bringt das dem Milcherzeuger Sicherheit (die er im Falle einer eigenen Aufzucht nicht gehabt hätte), beim Aufzüchter führt es zu einem schlecht zu kalkulierenden Posten. Eine Alternative kann ein Probezeitraum sein (ein bis zwei Jahre). Ein Durchlaufen mehrerer Extremjahre sollte letztendlich aber immer Anlass sein, über die Preisgestaltung zu reden. Zur gegenseitigen Zufriedenheit!
5. Ziele festlegen
Zu Beginn sollten Zielwerte gemeinsam definiert werden, wie zum Beispiel das Mindest(einstall)gewicht, Erstkalbealter oder Eutergesundheit beim Ein- und Ausstallen. „Im Idealfall sollte der Aufzuchtbetrieb mindestens 200 Plätze bieten, damit er ein entsprechendes Aufzuchtkonzept (Gruppenorganisation, Rationsgestaltung etc.) umsetzen kann“, sagt Mauch. Ein monatlicher Report oder eine Dokumentation über Excel-Listen sorgt für Klarheit und kann mit der Abrechnung verschickt werden. Achtung: Keine zu hohen Forderungen aufstellen (z.B. EKA). Das kann sowohl das Tiermaterial als auch das Management der Milchkuhherde später überfordern.
6. Vertrag in der Schublade
Ist ein gemeinsames System gefunden, gilt es, alles in einen Vertrag zu fassen. Dieser beinhaltet neben Umfang und Verfahren auch Regelungen zur Qualität der Tiere sowie zu Zahlungsmodalitäten. Beim Eigentumsübergang der Tiere wird dem Aufzüchter in der Regel auch der Erhalt von Abschlagszahlungen eingeräumt, um die Liquidität auf beiden Seiten zu erhalten. Die Restzahlung erfolgt bei Rückkauf des Tieres. Darüber hinaus kann es Zuschläge, zum Beispiel für hohe Einsatzleistungen, oder aber Abschläge für Euterschädigungen geben. Andere Dinge wie die Rationsgestaltung sind demgegenüber schon über die rechtliche Form geregelt: Gehen die Tiere in das Eigentum des Aufzüchters über, kann der Milchproduzent nicht jede Rationsberechnung kontrollieren, sondern überlässt dies dem Eigentümer.
Häufig dient ein Vertrag als anfängliche Diskussionsgrundlage. Erst im Verlauf der Aufzuchtperiode erfährt man, was alles zu regeln ist. Entsprechende Beratungsorganisationen können bei der Formulierung helfen und im Falle von Streitigkeiten als „Schiedsrichter“ hinzugezogen werden. „Im Idealfall bleibt der Vertrag in der Schublade, weil alles zu Besprechende offen kommuniziert wird“, meint Wilms.
Die Chemie muss stimmen
Partnerbetriebe können sich über verschiedene Wege finden. Das Wichtigste: Die Menschen müssen zusammenpassen und gleiche Ziele verfolgen. Denn ob eine Zusammenarbeit in der Jungviehaufzucht gelingen kann, liegt letztendlich in der Verantwortung und Motivation der beteiligten Betriebe.
Zu wenig Kontrolle, unklare Ziele oder kein definiertes Betriebskonzept können Gründe sein, dass Kooperationen scheitern. Auch eine mangelnde Kommunikation und Kritikfähigkeit führen dazu, dass mindestens einer der Betriebe unzufrieden ist und sich langfristig Alternativen sucht. Um die Neutralität zu bewahren, ist ein gewisser Mindestabstand zwischen den Betrieben von Vorteil. Ein Geschäft mit Nachbarn, Verwandten oder Freunden ist nicht zu empfehlen. Bei der Suche nach Partnern, der Rechtsform oder sonstigen Fragen bieten sich regionale Berater beteiligter Gebiete (Wirtschaftsberater, Steuerberater oder Rechtsberater) als Ansprechpartner an. -khk-