Die Anzahl der einzuhaltenden Kriterien bleibt beim neuen QM-Milch-Standard auch in Zukunft gleich. Nur sind künftig von den insgesamt 69 Kriterien statt wie bisher 17, nun 20 Anforderungen, die bei Nichteinhaltung zu einem K.O. führen. Von den 80 möglichen Punkten müssen mindestens 61 erreicht werden. Bei Nichterfüllung eines K.O. Kriteriums erfolgt innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle. Wird sie nicht bestanden, verliert der Betrieb sein Zertifikat.
Neu sind folgende K.O.-Kriterien:
...
Die Anzahl der einzuhaltenden Kriterien bleibt beim neuen QM-Milch-Standard auch in Zukunft gleich. Nur sind künftig von den insgesamt 69 Kriterien statt wie bisher 17, nun 20 Anforderungen, die bei Nichteinhaltung zu einem K.O. führen. Von den 80 möglichen Punkten müssen mindestens 61 erreicht werden. Bei Nichterfüllung eines K.O. Kriteriums erfolgt innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle. Wird sie nicht bestanden, verliert der Betrieb sein Zertifikat.
Neu sind folgende K.O.-Kriterien:
- Die Enthornung von Kälbern unter sechs Wochen ohne den Einsatz von schmerzreduzierenden Maßnahmen führt künftig zum K.O.. Inhaltlich gab es hier keine Änderung, d.h. das Tier muss vor der Enthornung mit Schmerzmitteln behandelt oder ggf. betäubt werden (Sedierung). Mithilfe der Abgabebelege des Tierarztes für Schmerzmittel und Sedierungsmittel können Sie das nachweisen.
- Ein Liegeplatz für alle Kühe: Alle Rinder im Stall müssen gleichzeitig liegen können und in einem Laufstall muss jedem Tier eine Liegebox zur Verfügung stehen. In Abhängigkeit von der allgemeinen Qualität der Haltungsbedingungen der Tiere steht dem Auditor bei einer Überbelegung am Audittag ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Den Zertifizierungsstellen liegt hierzu – wie bei allen anderen Kriterien auch - einen detaillierte Erläuterung vor, wie sie das Kriterium zu beurteilen haben. Bei der Bewertung durch den Auditor ist unter anderem von Bedeutung, ob es sich um eine kurz- oder längerfristige Überbelegung handelt.
- Saubere Milchkammer: Der Boden und die Wände in der Milchkammer müssen entweder gefliest oder vergleichbar mit einem speziellen gut zu reinigenden Spezialputz versehen sein. Außerdem ist ein Abfluss vorhanden. Neu ist ab 2023, dass bei erkennbaren Hygienemängeln und deutlich sichtbaren Verunreinigungen, die offensichtlich schon länger bestehen, wie etwa Schimmel oder Abwasserreste, bzw. wenn der Gesamthygienestatus beeinträchtigt ist, das K.O. erfolgt. Sollten z.B. Fliesen an mehreren Stellen beschädigt sein, kann ein K.O. ausgesprochen werden. Wenn der Auditor erkennt, dass die Verunreinigungen nur kurzfristig sind und z.B. die tägliche Reinigungsroutine noch ansteht, führt das nicht zu einer Abwertung.
Unsicherheit beim Thema Überbelegung
Insbesondere der Punkt Überbelegung sorgt in der Praxis für Diskussionen. Bisher war eine Überbelegung nur mit einem Verlust an Punkten verbunden, jetzt führt sie im Audit zum K.O.. Laut Ludwig Börger, vom QM-Milch e.V., hätten bei den in diesem Jahr bis Ende November 2022 durchgeführten bundesweit ca. 13.500 QM-Audits 96,8 % der Betriebe für die noch bis zum Jahresende geltende Definition des Tier-/Liegeplatzverhältnis einen Punkt erhalten. Das heißt für die allergrößte Mehrzahl der Betriebe dürfte dieses neue K.O.-Kriterium auch künftig nicht zum Aus führen.
Monitoring-Programme sollen verpflichtend werden
Der neue QM-Milch-Standard empfiehlt auch die Teilnahme an Monitoring-Programmen, wie z.B. dem QS-Antibiotika-Monitoring und der QS-Schlachtbefunddatenerfassung. Denn die Absicht ist, dass beide Monitorings zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend werden. Wann das sein wird, ist noch offen und wird mit mindestens einem Jahr Vorlauf angekündigt. Über die jeweiligen Anforderungsdetails kann man sich im QS-Leitfaden informieren.
Neues bei den Zusatzmodulen QM+ und QM++
Bei den Zusatzmodulen QM+ (Haltungsform 2) und QM++ (Haltungsform 3), die auf dem QM-Milch Standard aufsatteln, sind das Antibiotikamonitoring und die Teilnahme an der Schlachtbefunddatenerfassung bereits integraler Bestandteil und kommen vermutlich ab Jahresbeginn 23 zum Laufen.
Antibiotika-Monitoring: Für die Eingabe der Daten in das QMilch-Programm ab 2023 sind die Tierärzte zuständig. Sie müssen sich dafür bei
www.vetproof.de registrieren und die Anforderungen akzeptieren. Der Landwirt vereinbart mit seinem Tierarzt, dass er die Daten melden darf. Der teilnehmende Milcherzeuger hat dann über die QMilch-Datenbank Zugang zu den Daten. Er soll halbjährlich Trendanalysen und einen Therapieindex erhalten. Wichtig ist, dass der Tierhalter seinem Programmkoordinator, also der Molkerei, jede Änderung des Tierbestandes meldet.
Schlachtbefunddaten-Erfassung: Sie erfolgt über die QS-Datenbank, für die der Milcherzeuger über die Molkerei (Programmkoordinator) angemeldet wird. Er muss sich hier nicht mehr separat anmelden. Der Schlachthof überträgt dann selbstständig die Befunde an die Datenbank. Auch hier sind ab 2023 Daten über die QMilch-Datenbank abrufbar.
Schlachtkuh-Vermarktung: Wer z.B. über QS seine Schlachtkühe verkauft und für die Milch gleichzeitig an QM+ oder QM++ teilnimmt, muss nicht mit einem weiteren Audit rechnen. Beide Zertifizierungsprogramme erkennen sich gegenseitig an. Schlachtkühe von QM+ und QM++ sind außerdem anerkannt für die Initiative Tierwohl Rindfleisch und das Tierwohlprogramm von McDonald‘s Best Beef. Das unterscheidet die Programme etwa vom DLG-Tierwohl-Label oder vom Label des Deutschen Tierschutzbundes.
Unangekündigte Bestandschecks: Bei den Zusatzmodulen QM+ und QM++ ist neben den angemeldeten Kontrollen (alle 18 Monate) ein unangekündigter Bestandscheck innerhalb von drei Jahren vorgesehen. Ursprünglich sollte dieser jährlich erfolgen. Damit soll der Start für die Betriebe in das Programm erleichtert werden.