Qualitätsstandards
QM-Milch: Wann droht künftig ein K.O.?
Ab dem Jahreswechsel gilt ein neuer QM-Milch-Standard mit drei neuen K.O.-Kriterien. Einzelne sorgen in der Praxis für Diskussionen.
Die Anzahl der einzuhaltenden Kriterien bleibt beim neuen QM-Milch-Standard auch in Zukunft gleich. Nur sind künftig von den insgesamt 69 Kriterien statt wie bisher 17, nun 20 Anforderungen, die bei Nichteinhaltung zu einem K.O. führen. Von den 80 möglichen Punkten müssen mindestens 61 erreicht werden. Bei Nichterfüllung eines K.O. Kriteriums erfolgt innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle. Wird sie nicht bestanden, verliert der Betrieb sein Zertifikat.
Neu sind folgende K.O.-Kriterien:
- Die Enthornung von Kälbern unter sechs Wochen ohne den Einsatz von schmerzreduzierenden Maßnahmen führt künftig zum K.O.. Inhaltlich gab es hier keine Änderung, d.h. das Tier muss vor der Enthornung mit Schmerzmitteln behandelt oder ggf. betäubt werden (Sedierung). Mithilfe der Abgabebelege des Tierarztes für Schmerzmittel und Sedierungsmittel können Sie das nachweisen.
- Ein Liegeplatz für alle Kühe: Alle Rinder im Stall müssen gleichzeitig liegen können und in einem Laufstall muss jedem Tier eine Liegebox zur Verfügung stehen. In Abhängigkeit von der allgemeinen Qualität der Haltungsbedingungen der Tiere steht dem Auditor bei einer Überbelegung am Audittag ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Den Zertifizierungsstellen liegt hierzu – wie bei allen anderen Kriterien auch - einen detaillierte Erläuterung vor, wie sie das Kriterium zu beurteilen haben. Bei der Bewertung durch den Auditor ist unter anderem von Bedeutung, ob es sich um eine kurz- oder längerfristige Überbelegung handelt.

Der Nachweis von einem Liegeplatz pro Kuh im Laufstall ist künftig ein K.O. – Kriterium. ...
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