BHV1-Verordnung: Keulen oder impfen

Künftig sollen alle Rinder eines von der Bovinen Herpesvirusinfektion Typ 1 (BHV1) betroffenen Bestandes gegen diese Erkrankung geimpft werden, sollten Reagenten nicht unverzüglich aus dem Bestand entfernt werden. Das sieht die 2. Verordnung zur Änderung der BHV1-Verodnung vor. Diese hat das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet. Durch diese Herangehensweise soll die Verschleppung des Virus minimiert werden. Bislang wurden in solchen Fällen nur die Reagenten geimpft.

Grundsätzlich sollen die Tierhalter verpflichtet werden, Reagenten nach näherer Anweisung der zuständigen Behörde unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen. Das Agrarressort hält dies vor dem Hintergrund des Sanierungsfortschrittes für notwendig. In Fällen unbilliger Härte soll es für die Behörden aber möglich sein, Ausnahmen zu genehmigen. Laut Angaben des Ministeriums sind inzwischen ca. 94 % der rinderhaltenden deutschen Betriebe frei von einer BHV1-Infektion.

Die den Rinderhaltern durch die Neuregelung insgesamt entstehenden Kosten lassen sich dem Agrarressort zufolge nicht beziffern, da sie abhängig von der Anzahl der im Bestand zu impfenden Rinder und der zu fahrenden Wegstecke seien. Zudem werde nicht jeder Rinderhalter von der Impfoption Gebrauch machen und stattdessen eher den oder die Reagenten aus dem Bestand entfernen, so das Ministerium. Die Kosten für die Impfung eines Rindes veranschlagt es unter der Berücksichtigung der Bestandsgebühr auf etwa 23 € zuzüglich MwSt. Hinzu komme noch ein Wegegeld von 2,30 € je Doppelkilometer. AgE