Neue Regeln für die europäischen Tierzüchter

Die europäischen Tierzüchter müssen sich auf neue Regeln einstellen. Offiziell und ohne Aussprache haben die EU-Agrarminister am Dienstag vergangener Woche (17.5.) in Brüssel die neue EU-Verordnung zu den Tierzuchtregeln angenommen. Damit werden alle bestehenden EU-Vorschriften aus dem Bereich Tierzucht zusammengeführt. Von der Neuregelung erwartet sich die Gemeinschaft einen erleichterten Handel mit Zuchttieren auf dem EU-Binnenmarkt und die Nutzung des genetischen Materials vieler Rassen für den Export. Die deutsche Bundesregierung hat sich vergangene Woche bei der Abstimmung über das neue Regelwerk enthalten. Das neue Regelwerk soll spätestens in der zweiten Hälfte des Jahres 2018 umgesetzt sein, erklärte die EU-Kommission.
Aus deutscher Sicht werden in dem Gesetz wichtige Punkte „nicht zufriedenstellend gelöst“. So lehnt die Bundesregierung zum Beispiel die Anerkennung von Zuchtorganisationen ab, in denen die Züchter kein Recht auf Mitgliedschaft haben. Zudem ist es für die Bundesregierung entscheidend, dass die Züchter unmittelbaren Einfluss auf das Zuchtprogramm haben. Auch sollte - wie bisher - auf einzelstaatlicher Ebene die hoheitliche Durchführung von Leistungsprüfungen und der Zuchtwertschätzung (LP/ZWS) möglich sein. Ferner wollte Deutschland die Ablehnung eines Zuchtprogramms nur erlauben, wenn dies den Bestand der Rasse bedrohen könnte. Die neue Verordnung sieht unter anderem Mindestanforderungen an die Rechte und Pflichten der Zuchtunternehmen sowie ihrer Mitglieder und die Anforderungen an ein Streitschlichtungsverfahren vor. Die Unternehmen müssen von den nationalen Behörden anerkannt werden. Gestärkt werden sollen behördliche Kontrollen, insbesondere für aus Drittländern importierte Tiere beziehungsweise Zuchtmaterialien. (AgE)