Lebensmittelhandel gegen Solidarbeitrag für Milcherzeuger

Die Forderungen nach einem Solidarbeitrag bzw. Milchfond oder Ähnlichem lehnt der Lebensmittelhandel strikt ab. Im Vorfeld des gestrigen Milchgipfels erklärten der Handelsverband Deutschland (HDE) und der Bundesverband des deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) dass diese gestellten Ansprüche allein schon kartellrechtlich nicht erlaubt seien.  „Aktuelle Vorschläge für einen Milchfonds sind juristisch gar nicht zulässig“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Die Unternehmen dürften untereinander keine Preisabsprachen treffen.
Daneben zweifelt der Handel schlicht an der Wirksamkeit eines sogenannten „Solidaraufschlages“ auf den Trinkmilchpreis. Denn schließlich würden nur rund 10 % der Milch in Deutschland zu Trinkmilch verarbeitet, der Rest findet den Weg in Form von Joghurt, Quark, Butter, Käse und Pulvermilch zum Verbraucher. Letzter trägt laut dem BVLH-Präsident Friedhelm Dornseifer ohnehin eine entscheidende Rolle, der Kunde hat schließlich die Wahl durch sein Einkaufsverhalten seinen Beitrag zu leisten. Allein bei Milch könnten die Kunden Produkte aus mehr als einem halben Dutzend Preissegmenten wählen. Dazu zählten auch Premium-, Bio- und Regionalmarken, die im Schnitt doppelt so teuer angeboten würden wie Preiseinstiegsmarken. (AgE)