Grünland unter Schutz

Den Schwund an Dauergrünland stoppt Rheinland-Pfalz mit einer Verordnung. Landwirte, die Direktzahlungen von der EU beziehen, dürfen damit Dauergrünland nur nach vorheriger Genehmigung umbrechen. Die Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn keine sonstigen naturschutzfachlichen oder wasserwirtschaftlichen Gründe dagegen sprechen und wenn eine Ersatzfläche im gleichen Umfang zur Wiederansaat von Dauergrünland zur Verfügung gestellt wird.