Bundesrat arbeitet an Verbot der Anbindehaltung

Am vergangenen Freitag (27.11.) hat der Bundesrat einen Entschließungsantrag für ein bundesweites gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern zur weiteren Beratung in den zuständigen Ausschuss weitergereicht. Die Initiative des Verbots geht von Hessen aus und wird damit begründet, dass es für eine tiergerechte Haltung von Rindern erforderlich sei, den Tieren genügend Bewegungsraum zu bieten. Um die, durch ein mögliches Verbot betroffenen rinderhaltenden Betriebe nicht zu überfordern, soll diesen für die Umstellung der Haltungsform eine Übergangsfrist von zwölf Jahren eingeräumt werden. (AgE)