Klonverbot: Bundesrat will Verordnung statt Richtlinie

Der Bundesrat kritisiert die Entscheidung der Europäischen Kommission, das Klonen von landwirtschaftlichen Nutztieren in Form einer Richtlinie zu regeln. EU-Richtlinien enthalten lediglich Mindest- bzw. Rahmenvorgaben. Im Gegensatz zu Verordnungen haben sie keine unmittelbare Wirkung, da sie erst in nationales Recht der Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Es drohen unterschiedliche Umsetzungsniveaus innerhalb der EU.
Grundsätzlich befürwortet der Bundesrat das geplante vorläufige Klonverbot für landwirtschaftliche Nutztiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden). Außerdem soll man europaweit Tierklone, Klonembryos und Lebensmittel von Klonen nicht verkaufen dürfen. Der Bundesrat verlangt, auch den Import von Klontieren oder deren Nachkommen sowie Samen- und Eizellen zu verbieten. Noch nicht mal zur Erhaltung seltener Rassen oder für Sporttiere sollten nach dem Bundesrat Ausnahmen gemacht werden. Da die Entwicklung auf dem Geflügelmarkt sehr rasant voranschreite, solle man die Regeln auf Geflügel ausweiten.
AgE