Kein Milchbetrug am Kunden - Bundesregierung stärkt den Bezeichnungsschutz Milch

Bei veganen und pflanzlichen Produkten darf nicht länger durch Etikett, Werbung oder Aufmachung irgendwelcher Art behauptet oder der Eindruck erweckt werden, dass es sich bei dem betreffendem Erzeugnis um ein Milcherzeugnis handelt. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist strafbewehrt und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet.
Der Milchindustrie-Verband begrüßt die nachdrückliche Stärkung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse durch die aktuelle Änderung des Milch- und Margarinegesetzes. „Das ist ein weiterer Meilenstein zum Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse.“, so Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes in Berlin.
Quelle: MIV