Jetzt doch schärfere Auflagen für Güllebehälter?

Landwirte müssen sich nun offenbar doch auf verschärfte Anforderungen für Güllelager einstellen. Dem Vernehmen nach wird die Bundesregierung die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit den Maßgaben des Bundesrates in Kraft setzen. Die Länderkammer verlangt unter anderem, dass die Vorgaben für Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGA-Anlagen) in die Bundes-Verordnung aufgenommen werden.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt hatte sich unter Hinweis auf mögliche Folgekosten für die Landwirte bislang dagegen gewehrt und seine Zustimmung zum Inkraftsetzen der Verordnung verweigert. Sein Meinungsumschwung steht den Angaben zufolge im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die Novelle der Düngeverordnung. Bundesumweltministerin Dr. Barbara  Hendricks sei bereit, den Referentenentwurf des Agrarressorts zur Neufassung der Düngeverordnung weitgehend zu akzeptieren, heißt es in Berlin. Im Gegenzug verlange sie allerdings die Zustimmung von Schmidt zur Anlagenverordnung.