Rinderexport in Drittstaaten kommt langsam zum Erliegen

Der Lebendtransport von Rindern in Drittländer sorgt für immer neue Diskussionen. In dieser Woche folgen mit Bayern und Hessen weitere Bundesländer dem Beispiel von Schleswig-Holstein. Einheitliche Tierschutzstandards und Routen stehen in Forderung.

In dieser Woche (KW 11) haben auch Hessen und Bayern einen vorübergehenden Exportstopp für Rinder in einige Nicht-EU-Staaten verhängt. Als Grund dafür teilten die Vertreter der Ministerien in Wiesbaden und in München mit, dass die Tierschutzstandards dort nicht immer eingehalten würden. Die Länder fordern, dass auf Bundesebene einheitliche Lösungswege für den Lebendtransport in Drittländer geschaffen werden. Dazu werden u.a. einheitliche Transportrouten vorgeschlagen, die es erleichtern, den Tierschutz auf den Transporten zu kontrollieren. Ziel ist es, die deutschen bzw. EU-Tierschutzstandards bis zum Erreichen des Käuferstalls im Drittland sicher gewähren zu können. Auf Länderebene fanden in den vergangenen Tagen bereits einige Gesprächsrunden zur Gesamtproblematik statt.

Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern setzen vorübergehend aus

Das hessische Landwirtschaftsministerium forderte die Bundesregierung auf, klare Vorgaben zu erarbeiten und internationale Abkommen über Mindest-Tierschutzstandards zu schließen. „Der Europäische Gerichtshof hat 2015 klar entschieden, dass Amtsärzte Genehmigungen für einen Tiertransport verweigern müssen, wenn Verletzungen oder unnötige Leiden drohen, erklärt Hessens Landwirtschaftsministerin Priska Hinz (Grüne).
Hessen lässt Lebendtiertransporte nach Aserbaidschan, Ägypten, Algerien, Jemen, Jordanien, Kasachstan, Kirgisistan, Libanon, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan und Usbekistan aussetzen. Dieser Erlass ist zunächst bis zum 14. April 2019 befristet.
Das bayerische Ministerium hat eine entsprechende Liste mit derzeit 17 Staaten außerhalb der EU erarbeitet. Tiertransporte dorthin seien tabu - außer es werde lückenlos nachgewiesen, dass deutsche Tierschutzstandards eingehalten werden. Auf der Liste stehen: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) erklärte, er hoffe, dass sich nun möglichst viele Bundesländer zum Schutz der Tiere dem bayerischen Vorgehen anschließen. Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze." Auch im Bund will der Freistaat auf eine einheitliche Lösung dringen. Zusammen mit dem Bund werden wir klären, ob in diese Drittstaaten überhaupt noch Tiertransporte stattfinden sollen, sagte der Minister. Er kündigte einen Antrag Bayerns zum Tierschutz bei Tiertransporten für die Agrarministerkonferenz im April in Landau in der Pfalz an.
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sind bereits seit längerem in Schleswig-Holstein ausgesetzt.
In NRW gilt die Vereinbarung, dass Veterinärämter Tiertransporte in Drittländer nur dann abfertigen, wenn validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem muss es der zuständigen Behörde vor Transportbeginn ermöglicht werden den Routenverlauf und weitere tierschutzrelevante Parameter elektronisch über GPS stichprobenartig zu überwachen.
In Hessen, Bayern und NRW blieb die Ausstellung von Verlaufattesten in den Erlassen anders als in Schleswig-Holstein unangetastet, was in den genannten Ländern etwas Druck aus der Entscheidung nehme, heißt es in der aktuellen Ausgabe des Bauernblattes SH (Ausgabe 11, 2019).
Rückendeckung für Amtstierärzte
Sowohl Hessen als auch Bayern wollen mit ihren Vorstößen nicht zuletzt auch die Amtsveterinäre absichern. Die vorgesetzte Behörde sei in der Pflicht, den Tierärzten vor Ort Rückendeckung zu geben. Der Bund traue sich nicht zu, die Probleme auf den Transportwegen abschließend beurteilen zu können erwarte aber zugleich, dass die Amtsveterinäre dies täten. Ein Rechtsgutachten habe bestätigt, dass sich Amtstierärzte strafbar machen können, wenn sie Exporte genehmigen, auf denen den Tieren unnötige Leiden drohen.
Zuchtrinderorganisationen ratlos
Zuchtrinderorganisationen in den betroffenen Bundesländern halten den vorübergehenden Exportstopp und die Diskussion für nicht eindeutig nachvollziehbar. Sie erklären, dass sie dafür Sorge tragen, das bis zum Eintreffen der Rinder beim Abnehmer im Drittland ein durchgehend hoher Tierwohlstandard einhalten wird.
So sind etwa in Bayern viele Zuchtverbände ratlos. Sie wissen aktuell nicht, wohin mit den Zuchttieren, denn auf die Schnelle sei es kaum möglich, neue Absatzwege aufzutun. Zudem haben einzelne Drittländer wie Algerien oder Tunesien Förderprogramme für den Import deutscher Rinder: „Wenn wir nicht liefern, machen es bald andere Länder“, erklärt Christoph Busch von der Allgäuer Herdebuchgesellschaft (AHG).
Das Exportgeschäft in Zahlen
Aus Deutschland sind im vergangenen Jahr etwa 70.000 Rinder lebend in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union exportiert worden. Das zeigen vorläufige Zahlen des Bundesamtes für Statistik, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Bei den Rindern handelte es sich demnach überwiegend um Zuchttiere, die zum Aufbau von Herden eingesetzt werden. Hauptziele waren Russland (21.164), die Türkei (15.448) und Usbekistan (8321). Es folgen Staaten in Nordafrika, an die zusammengenommen etwa 10.000 Tiere gingen. Insgesamt ging die Zahl im Vergleich zu 2017 um etwa 15 Prozent zurück.
Quelle: dpa-AFX; aho; lz; Bauernzeitung


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