Die EU erlaubt Mengenabsprachen

Die EU erlaubt ab sofort Produktionsabsprachen in der Milchbranche. Anerkannte Erzeugerorganisationen und Genossenschaften, dürfen in den nächsten sechs Monaten ihre Milchmengen "absprechen". Experten bezweifeln jedoch, dass diese Regelung zur Entlastung des Milchmarktes beiträgt.

Produktionsabsprachen innerhalb eines Unternehmens waren schon immer möglich, wie der Nichtliefer-Bonus zeigt, den FrieslandCampina zur Absenkung der Rohstoffanlieferung zu Beginn dieses Jahres seinen Lieferanten gezahlt hat. Mit der am Donnerstag in Kraft getretenen EU-Verordnung (Nr. 2016/558) hat die EU-Kommission jedoch vorübergehend auch Mengenabsprachen am Milchmarkt über die einzelnen Unternehmen hinaus zugelassen. Diese Verordnung ist Teil eines Pakets von Maßnahmen, die die Kommission gegen die Krise am Milchmarkt beschlossen hat. Sie gilt für einen befristeten Zeitraum von sechs Monaten. Mit dieser Verordnung ist es neben anerkannten Erzeugerorganisationen auch Genossenschaften (darunter fallen auch Genossenschaftsmolkereien!) erlaubt, Absprachen über die Produktion bzw. über das Angebot von Milch und Milchprodukten zu treffen.
Konkret heißt dies, dass sich z.B. Erzeugerorganisationen im nächsten halben Jahr an einen Tisch setzen könnten und gemeinsam eine Mengenregulierung, also ein Absenken der Anlieferungsmenge beschließen könnten. Ebenso könnten sich Genossenschaftsmolkereien an einen Tisch setzen. So könnten z.B. Genossenschaftsmolkereien gemeinsam absprechen, ihre Lieferanten zum Absenken der Anlieferungsmenge aufzufordern (über Bonus-Zahlungen etc.). Denkbar wäre aber auch, dass sich z.B. alle Milcherzeugergemeinschaften (MEG’s) in Bayern absprechen und vereinbaren, eine Anlieferungsmenge X zu reduzieren. Käme es zu einer solchen Absprache, müsste diese an die entsprechenden Behörden gemeldet werden.
Derzeit wird die rechtliche Umsetzung auf nationaler Ebene erarbeitet. Dies wird sich aller Voraussicht nach noch bis in den Juni 2016 hineinziehen.
 
Keine Auswirkungen erwartet - viel Lärm um nichts?
 
Auf den ersten Blick scheint das Aussetzen der Wettbewerbsregeln neue Möglichkeiten zu bieten den Milchmarkt zu entlasten. Experten gehen jedoch nicht davon aus, dass es tatsächlich zu diesen Absprachen kommen wird. Und das hat mehrere Gründe:
  • Weder die Erzeugerorganisationen noch die Genossenschaftsmolkereien haben ein Interesse daran bzw. die Möglichkeiten über Boni bzw. über Sanktionen die Lieferanten dazu zu bewegen, die Anlieferungsmenge zu drosseln.
  • Eine regionale bzw. deutschlandweite Mengenregulierung hätte im offenen europäischen/globalen Markt keine Auswirkung auf die Milchmengen bzw. den Milchpreis. Dies ist den Marktteilnehmern bewusst.

Es scheint als will die EU-Kommission mit dieser Verordnung viel mehr ihre Verantwortung für den Milchsektor an die Milchbranche weiterreichen­­­­.
 
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  • Weder die Erzeugerorganisationen noch die Genossenschaftsmolkereien haben ein Interesse daran bzw. die Möglichkeiten über Boni bzw. über Sanktionen die Lieferanten dazu zu bewegen, die Anlieferungsmenge zu drosseln.
  • Eine regionale bzw. deutschlandweite Mengenregulierung hätte im offenen europäischen/globalen Markt keine Auswirkung auf die Milchmengen bzw. den Milchpreis. Dies ist den Marktteilnehmern bewusst.