EU-Milchpaket

Milchlieferverträge bleiben freiwillig

Ab Herbst 2012 gelten in der EU vorraussichtlich neue Regeln für den Milchmarkt. Das EU-Parlament, der Ministerrat und die Kommission haben sich nach einem Jahr auf einen Kompromiss geeinigt. So sollen die Mitgliedsstaaten zukünftig selbst entscheiden können, ob sie Lieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien verpflichtend einführen.

Das EU-Parlament, der Ministerrat und die Kommission haben sich auf einen Kompromiss zum Milchpaket" geeinigt. Zentrale Punkte sind hierbei der mögliche Zusammenschluss von Erzeugergemeinschaften, Milchlieferverträge zwischen Erzeugern und Molkereien sowie die Angebotsregulierung geschützter Molkereiprodukte.

Maximale Bündelung liegt bei 33% der Milchmenge

Erstmals sollen auf europäischer Ebene Erzeugerorganisationen anerkannt werden, die für ihre Mitglieder Lieferverträge mit den Molkereien aushandeln dürfen. Dabei dürfen maximal 33% der nationalen Milchmenge (Vorschlag der Komission) bzw. 3,5% der europäischen Menge gebündelt werden. Ausnahmen für diese Mengenbegrenzung gelten allein für Zwergenstaaten wie z.B. Luxemburg.
Die EU-Mitgliedsstaaten sollen zudem zukünftig selbst darüber entscheiden können, ob die Marktteilnehmer (Milcherzeuger und Molkereien) Lieferverträge abschließen müssen. Sie können dann sogar eine Vertragsdauer von mindestens sechs Monaten vorschreiben, die die Milcherzeuger aber ablehnen können. Wird Milch über die Grenzen hinweg geliefert, gelten die Bedingungen des Ziellandes. Deutschland und andere überwiegend nordwesteuropäische EU-Mitglieder lehnen solche Vorschriften für die Privatwirtschaft ab.
Unter bestimmten Bedingungen darf das Angebot an Käse bzw. Milchprodukten mit geschützter Herkunftsangabe zukünftig gesteuert werden. Die beteiligten Molkereien bekommen die Möglichkeit untereinander Absprachen zu treffen und die Menge zu begrenzen. So soll der Preis dieser Qualitätsprodukte auch in Krisenzeiten stabil bleiben.
Das Parlament wird voraussichtlich im Februar 2012 über das Milchpaket" abstimmen. Eine Durchführungsverordnung könnte dann im September oder Oktober 2012 in Kraft treten.

BDM: Die Milcherzeuger sind enttäuscht"

Als enttäuschend und völlig unzureichend" bezeichnete BDM-Chef Romuald Schaber den Kompromiss zum Milchpaket. Das zuvor von den EU-Institutionen lauthals verkündete Ziel, die Erzeuger im Markt stärken zu wollen, sei eindeutig verfehlt worden und verkehre sich sogar ins Gegenteil. Wenn es den Milcherzeugern verwehrt wird sich in wenigstens gleicher Größenordnung wie die Verarbeitungsindustrie zu bündeln.
Scharfe Kritik übt Schaber auch an den Vereinbarungen über die Lieferverträge. So sehe die beschlossene Regelung vor, dass die Mitgliedsstaaten die Molkereien verpflichten können, ihren Lieferanten Verträge vorzulegen. Weigern sich diese bei unzumutbaren Vertragsbedingungen zu unterschreiben, können die Molkereien die Milch stehen lassen. Für die Milchviehhalter, die sich durch die viel zu niedrigen Bündelungsgrenzen auch in Zukunft in einer äußerst schwachen Marktposition befänden, würde dies bedeuten, entweder einen schlechten oder gar keinen Vertrag abschließen zu können.

DBV: Bestehende Vertragsregeln behalten Gültigkeit

Der Deutsche Bauernverband begrüßte hingegen, dass die in Deutschland bestehenden Vetragsregeln aufgrund des nationalen Marktstrukturgesetzes und des Genossenschaftsrechts Bestand behalten werden. Den Versuch einer Teilsteuerung von Liefermengen über Milchprodukte geschützten Ursprungs lehnt der Bauernverband jedoch strikt ab. Die marktorientierte Produktion erfordere unternehmerisches Gespür und eine gute Zusammenarbeit zwischen Milcherzeugern und Molkereien, um die richtigen Mengen mit den richtigen Preisen zusammenzubringen und keine staatlich sanktionierte Zwangssteuerung.