
Streng geheim! Mit diesem Vermerk könnten demnächst die monatlichen Milchgeldabrechnungen versehen werden. Denn das Bundeskartellamt plant offenbar ein Verbot von aktuellen Milchpreisvergleichen. Solche Preisvergleiche würden gegen den Wettbewerb verstoßen.
Seit einiger Zeit setzt sich das Bundeskartellamt mit Marktinformationssystemen im Milchsektor auseinander. Am 29. Juni 2011 hat die Behörde eine vorläufige kartellrechtliche Bewertung als Fallbericht veröffentlicht.
Darin ist nachzulesen, dass identifizierbare Daten, aus denen der Auszahlungspreis pro Molkerei oder pro Betriebsstätte hervorgeht, erst nach sechs Monaten veröffentlicht werden dürfen. Nur so sei sichergestellt, dass keine Rückschlüsse auf die aktuelle Preissituation möglich sind.
Zu viel Transparenz, so die Wettbewerbshüter, könne die Unwissenheit über das Marktgeschehen mindern und zur Wettbewerbsbeschränkung führen. Außerdem soll die Referenzpreisbildung verboten werden. Damit soll verhindert werden, dass die Molkereien durch ihre Auszahlungsleistung identifiziert werden und ihre Preise an den Nachbarmolkereien orientieren.
Weiterhin erlaubt ist die Veröffentlichung gleitender Zwölfmonatsmittel. Auch dürfen künftig aggregierte Daten über Molkereien publiziert werden. Dabei müssen aber mindestens fünf Molkereien gemeinsam ausgewiesen werden. Die größte darf nicht mehr als ein Drittel des Marktes machen und die beiden größten weniger als 60 Prozent Gesamtliefermenge umfassen.
Die AMI hat mittlerweile auf die „Anordnung“ reagiert und bietet nach eigenen Angben ab sofort einen kartellrechtskonformen Milchpreisvergleich am Markt an. Unter Einhaltung der Vorgaben des Bundeskartellamtes sollen die Vergleichspreise für rund 90 Molkereien abrufbar sein.
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