Kartellamt untersucht Andienungspflicht an (Genossenschafts)Molkereien

Das Bundeskartellamt hat Molkereien im Verdacht, Erzeuger durch "Knebelverträge" an sich zu binden und ihren Preisen zu unterwerfen. Im Fokus stehen die Lieferbedingungen der norddeutschen Großmolkerei DMK sowie deren Muttergesellschaft.

Im Fokus des Bundeskartellamtes stehen vor allem die lange Vertragslaufzeiten, Klauseln, die die Erzeuger verpflichten, ihre gesamte Produktionsmenge vollständig an ihre" Molkerei zu liefern (Andienungspflicht). Ebenfalls kritisch sieht die Kartellbehörde  die Referenzpreissysteme, diese führen dazu, dass die Auszahlungspreisänderung einer Molkerei umgehend entsprechende Preisänderungen bei anderen Molkereien nach sich zieht
Die Wettbewerbshüter wollen nach eigenen Angaben überprüfen, ob die Milcherzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden und ob der Rohmilchmarkt so gegen neue Molkereien abgeschottet wird.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu, dass der Wegfall der Milchquote im vergangenen Jahr sich kaum auf die Verträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien ausgewirkt habe. Langfristige Verträge, hundertprozentige Milchandienungspflichten und ein – auch für den Lebensmitteleinzelhandel – sehr transparentes Preissystem beschränke den Handlungsspielraum der Milchproduzenten. Der Wettbewerb der Molkereien um die Rohmilch werde hierdurch möglicherweise eingeschränkt und eine wirksame Mengensteuerung über den Markt behindert. Das ginge zu Lasten der Milcherzeuger.

Genossenschaften: Verdacht ist nicht nachvollziehbar!

Kein Verständnis für die Entscheidung des Bundeskartellamtes hat der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) Manfred Nüssel. Aus Sicht der genossenschaftlichen Molkereiwirtschaft warnte er davor, in bewährte gesellschaftsrechtliche Strukturen einzugreifen, die zwischen den Milcherzeugern und ihren Genossenschaften bestünden. Nüssel betonte, dass die Lieferbedingungen von den Mitgliedern der jeweiligen Genossenschaft im Rahmen eines demokratischen Verfahrens durch Satzung und Anlieferungsordnung geregelt würden. „Somit entscheiden die Landwirte als Eigentümer der Molkereigenossenschaften selbst über ihre Lieferbedingungen wie Vollablieferungspflicht, Kündigungsfristen und Qualitätskriterien.“ Daher sei für Nüssel auch die Mutmaßung des Bundeskartellamtes nicht nachvollziehbar, dass die Milcherzeuger durch ein bundesweites Netz von Verträgen mit langen Laufzeiten in ihren wettbewerblichen Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt würden. Auch eine Abschottung des Rohmilch-Marktes gegen neue Molkereien kann der DRV angesichts des in den letzten Jahren zunehmenden Engagements von ausländischen Unternehmen auf dem deutschen Markt nicht erkennen.

Milchindustrie-Verband (MIV) begrüßt Untersuchungen

Hingegen begrüßt der Milchindustrie-Verband (MIV) die Untersuchungen des Kartellamtes zu den Lieferbeziehungen. „Bei der derzeitigen Marktlage ist eigentlich die Abnahmepflicht das Problem“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes (MIV) Eckhard Heuser in Berlin klar. Denn Molkereien hätten ihrerseits durch Abnahmepflichten gegenüber ihren Lieferanten in Marktkrisen keinen Spielraum, Überangebote zu begrenzen, erläuterte Heuser. „Wenn das Kartellamt zu anderen Ergebnissen kommt, erwarten wir eine europaweite Anwendung von eventuellen Neuregelungen. Viele Molkereien kaufen grenzüberschreitend Rohmilch an, so dass dieses eine EU-Angelegenheit darstellen würde“, so der MIV-Hauptgeschäftsführer weiter in einer Pressemitteilung. Allerdings weist Heuser auch darauf hin, dass das Verfahren nicht die aktuelle Krise am Milchmarkt lösen werde.