Höherer Zuschuss bei Investitionen

Deutliche Verbesserungen bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung hat der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) beschlossen.

So wird der Fördersatz für besonders tiergerechte Haltungsverfahren von 30 % auf 35 % angehoben. Darunter fallen u.a. auch Laufställe in der Milchviehhaltung. Von 1,5 Mio Euro auf 2 Mio Euro wird zudem das förderfähige Investitionsvolumen angehoben. Gleichzeitig wird das Mindestinvestitionsvolumen von bislang 30.000 Euro auf 20.000 Euro abgesenkt. Die Bundesländer können die Änderungen bereits ab Mitte 2009 anwenden.
Zudem wird ab 2010 die Ausgleichzulage in benachteiligten Gebieten von 180 Euro auf 200 Euro/ha angehoben. Die Länder können auf bestimmten Standorten auch darüber hinausgehen, müssen aber den landesweiten Durchschnittsbetrag von 200 Euro der Zahlungen einhalten.