Grundfutter-Knappheit mit ernstem Ausmaß

Die anhaltende Trockenheit hat in vielen Gegenden die Leistung der Grundfutterbestände zum Teil bis zum Totalausfall gedrückt. Wie auf den knappen Grundfuttervorrat reagiert wird.

Viele Futterbaubetriebe im süddeutschen, österreichischen und schweizerischen Raum befinden sich aufgrund der extremen Sommer-Trockenheit in einer beklemmenden Situation: Ihre Erträge von Grünland und Weideflächen reichen nicht aus, um ihre Rinderbestände den ganzen Winter über zu versorgen. Teilweise fielen ganze Aufwüchse aus, was folglich einem Viertel bis zu einem Drittel ihrer Winterfuttermenge entspricht.
In Deutschland haben nun nach Rheinland-Pfalz auch Baden-Württemberg und Bayern Hilfsmaßnahmen für die stark von der Trockenheit geschädigten Betriebe aufgelegt.
Baden-Württemberg

  • Die baden-württembergische Landesregierung hat laut Landwirtschaftsminister Alexander Bonde die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, das Liquiditätshilfeprogramm für alle betroffenen Betriebe zu öffnen.
  • Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Nils Schmid sei zudem gebeten worden, für trockenheitsgeschädigte Betriebe Billigkeitsmaßnahmen wie Steuerstundungen zu erlassen.
  • Nach aktueller Auswertung der Juli-Niederschläge sei außerdem beschlossen worden, die bereits im Juli im Main-Tauber-Kreis erlassene Ausnahmeregelung zur Futternutzung von als ökologische Vorrangfläche ausgewiesenen Brachen ab sofort auf alle Betriebe und Landesteile in Baden-Württemberg auszuweiten.
  • Ökobetriebe könnten darüber hinaus bei Futterknappheit auf Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Genehmigung Raufutter wie Heu, Gras- oder Maissilage aus konventionellem Anbau für ihre Kühe, Schafe und Ziegen zukaufen.
  • Minister Bonde appellierte zudem erneut an die Bundesregierung, einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage nicht länger im Weg zu stehen. Durch diese könnten Landwirte in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen.

Bayern
  • Die baden-württembergische Landesregierung hat laut Landwirtschaftsminister Alexander Bonde die Landwirtschaftliche Rentenbank gebeten, das Liquiditätshilfeprogramm für alle betroffenen Betriebe zu öffnen.
  • Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Nils Schmid sei zudem gebeten worden, für trockenheitsgeschädigte Betriebe Billigkeitsmaßnahmen wie Steuerstundungen zu erlassen.
  • Nach aktueller Auswertung der Juli-Niederschläge sei außerdem beschlossen worden, die bereits im Juli im Main-Tauber-Kreis erlassene Ausnahmeregelung zur Futternutzung von als ökologische Vorrangfläche ausgewiesenen Brachen ab sofort auf alle Betriebe und Landesteile in Baden-Württemberg auszuweiten.
  • Ökobetriebe könnten darüber hinaus bei Futterknappheit auf Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Genehmigung Raufutter wie Heu, Gras- oder Maissilage aus konventionellem Anbau für ihre Kühe, Schafe und Ziegen zukaufen.
  • Minister Bonde appellierte zudem erneut an die Bundesregierung, einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage nicht länger im Weg zu stehen. Durch diese könnten Landwirte in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen.

  • In Bayern können die Landwirte laut dem Landwirtschaftsministerium in München jetzt ebenfalls Brachflächen und Feldränder, die als ökologische Vorrangflächen vorgesehen sind, zur Beweidung oder zur Futtergewinnung nutzen.
  • Zudem appellierte Ressortchef Helmut Brunner an den Bund, den Bauern in dieser Sondersituation auch die Verwendung des Aufwuchses von als ökologische Vorrangflächen ausgewiesenen Zwischenfruchtflächen zu erlauben.
  • Brunner berichtete, dass Bayern angesichts der Trockenheit in weiten Teilen Deutschlands den Bund aufgefordert habe, ein Schadensausgleichsprogramm für die Betroffenen aufzulegen und die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) aufzustocken. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bereite bereits eine Ausweitung ihrer Liquiditätshilfe vor.
  • Positive Signale für steuerliche Erleichterungen habe man auch aus dem bayerischen Finanzministerium erhalten. Um den betroffenen Betrieben bei Liquiditätsproblemen zu helfen, könnten die Landwirte demnach die Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen sowie Steuerstundungen beantragen.
  • Auch versprach Brunner, die wichtigsten Flächenfördermittel „möglichst zeitnah“ bereitzustellen: Bei der Ausgleichszulage sei die Auszahlung bereits für November vorgesehen; die Betriebsprämie solle noch im Dezember auf den Konten der Landwirte eingehen.

Grundfutter-Zukäufe exakt dokumentieren
  • In Bayern können die Landwirte laut dem Landwirtschaftsministerium in München jetzt ebenfalls Brachflächen und Feldränder, die als ökologische Vorrangflächen vorgesehen sind, zur Beweidung oder zur Futtergewinnung nutzen.
  • Zudem appellierte Ressortchef Helmut Brunner an den Bund, den Bauern in dieser Sondersituation auch die Verwendung des Aufwuchses von als ökologische Vorrangflächen ausgewiesenen Zwischenfruchtflächen zu erlauben.
  • Brunner berichtete, dass Bayern angesichts der Trockenheit in weiten Teilen Deutschlands den Bund aufgefordert habe, ein Schadensausgleichsprogramm für die Betroffenen aufzulegen und die Bundeszuschüsse für die Landwirtschaftliche Unfallversicherung (LUV) aufzustocken. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bereite bereits eine Ausweitung ihrer Liquiditätshilfe vor.
  • Positive Signale für steuerliche Erleichterungen habe man auch aus dem bayerischen Finanzministerium erhalten. Um den betroffenen Betrieben bei Liquiditätsproblemen zu helfen, könnten die Landwirte demnach die Herabsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen sowie Steuerstundungen beantragen.
  • Auch versprach Brunner, die wichtigsten Flächenfördermittel „möglichst zeitnah“ bereitzustellen: Bei der Ausgleichszulage sei die Auszahlung bereits für November vorgesehen; die Betriebsprämie solle noch im Dezember auf den Konten der Landwirte eingehen.

Auch in Österreich hat der Landwirtschaftsminister ein Hilfspaket für die dürregeschädigten Betriebe aufgestellt, diese unterstützenden Maßnahmen sollen helfen Grundfuttervorräte durch Zukauf aus zu gleichen. Wie hoch die genauen Zuschüsse aussehen sollen stehe noch nicht genau fest. Vom Heumilch-Beratungsteam der LK Salzburg wird den betroffenen Österreichern dazu geraten sämtlich Zukäufe zu dokumentieren (Rechnungen, Wiegescheine, Lieferscheine), so dass die Zukäufe exakt quittiert werden können. Vermutlich werden dennoch einige Rinderhalter zum Abstocken ihrer Bestände gezwungen sein, da auch nicht sicher ist von wo zusätzliches Grundfutter eingeführt werden kann, da eben auch die Schweiz und Teile Süddeutschlands ähnliche Probleme haben.
Vorsicht bei der Nutzung von Futter von Brach- und ökologischen Vorrangflächen!
Sowohl in Süd-Deutschland als auch in Österreich wurde die Nutzung von Flächen mit Nutzungseinschränkungen erlaubt, um die Futterknappheit zu entschärfen. Dabei ist aber zumeist mit Futter von schlechterer Qualität zurechnen, da sich diese Pflanzenbestände eher nicht fütterungstauglich zusammensetzen. Sprich es muss in diesen Fällen mit geringeren Inhaltstoffen sowie durchaus mit dem Vorhandensein von Giftpflanzen gerechnet werden.
Wie groß hoch die Trockenschäden der betroffenen Grünlandnarben sind, kann oft noch nicht genau bestimmt werden. Viele Betriebe werden jedoch nicht um umfangreiche Nachsaaten oder Neueinsaaten herumkommen.
Maisbestände sind häufig schon Notreif einsiliert worden
Trotz der Niederschläge, die am vorletzten Wochenende in großen Teilen der betroffenen Regionen für Entspannung gesorgt hätten, müssen viele Landwirte weiter mit teilweise erheblichen Ertragsausfällen rechnen. So wurden in vielen Gegenden bereits die notreifen Silomaisbestände geerntet. Das Landwirtschaftsamt Main-Tauber bat die Landwirte darum die Maisbestände zeitnah auf Abreife zu kontrollieren, im Schnitt wird mit einer um etwa drei Wochen eher stattfindenden Silomaisernte gerechnet werden. Es wurde zu der Überlegung angeraten, eigentlich für Körnermais vorgesehene Bestände zur Silomaisgewinnung zu nutzen, um weitere Schäden zu vermeiden.
Hinweis zur Silierung: Da durch die hohen Temperaturen nur ein geringer Besatz von Mikroorganismen an den Pflanzen vorhanden ist und die Gehalte an Zucker und Nitrat im Siliergut gleichzeitig hoch sind, ist damit zu rechnen, dass es zu einer verzögerten Ansäuerung bei steigenden Temperaturen, ab 45°C zu einer stark verminderten Silierung, kommen kann. Da die Temperatur im Silostock pro Woche um ca. 1°C sinkt, ist eine Lagerdauer ( 8 Wochen) bis zum Öffnen des Silos notwendig. Das Landwirtschaftsamt Main-Tauber rät dazu,  zur anaeroben Stabilisierung und zur Vermeidung einer Nacherwärmung, Silierhilfsmittel der DLG Wirkungsrichtung 2 einzusetzen. Bei Trockenmasse-Gehalten des Ernteguts von über 40 % sollte die Häcksellänge auf weniger als 6 mm eingestellt werden, damit die Silagen ausreichend verdichtet werden können.

Futterknappheit: Welche Alternativen gibt es?

Wie können Rinderhalter auf Futterengpässe reagieren? Welche Alternativen gibts es und was dürfen diese kosten? Informationen zu diesem Thema finden Sie hier
Quellen: AgE, LTZ Augustenberg