
Bundesministerin Aigner hat einen Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorgelegt. Der Einsatz von Antibiotika soll demnach auf ein Minimum beschränkt werden. Zudem sollen viehhaltende Betriebe stärker kontrolliert werden. Auch Milchviehbetriebe könnten von diesen Maßnahmen betroffen sein.
Die Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen zielt im Wesentlichen darauf ab, den Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten absolut notwendige Maß zu beschränken und die Befugnisse der zuständigen Kontroll- und Überwachungsbehörden der Bundesländer deutlich zu erweitern. „Wir brauchen jetzt eine konzertierte Aktion: eine restriktive und auf ein Minimum beschränkte Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung, eine konsequente Überwachung der einschlägigen Regelungen und Anwendung von Antibiotika durch die Länderbehörden sowie, wo erforderlich, eine konsequente Ahndung von Verstößen”, erklärte Aigner am Dienstag in Berlin. Nötig sei auch eine weitere Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere, um haltungsbedingte Ansteckungsrisiken der Tiere untereinander zu verringern.
Der Gesetzentwurf, der jetzt zur Anhörung an Länder und Verbände versandt wird, sieht insbesondere folgende Maßnahmen vor:
Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft überdies die Vor- und Nachteile einer möglichen Einschränkung des Dispensierrechts. Dies soll im Rahmen der kommenden Anhörung mit den Ländern und Verbänden diskutiert werden. Beim Dispensierrecht handelt sich um die Berechtigung des Tierarztes, für die von ihm behandelten Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Handel oder vom Hersteller zu beziehen und direkt an den Tierhalter abzugeben. Das geltende Dispensierrecht geht zurück auf eine in den 50-er Jahren für die Tierärzte geschaffene Ausnahme vom Apothekenmonopol.
Neben dem aktuellen Maßnahmenpaket, das auf die Verhinderung von Antibiotika-Resistenzen ausgerichtet ist, wird Bundesministerin Aigner bei der Präsentation der “Charta für Landwirtschaft und Verbraucher” auf der “Grünen Woche” in Berlin weitere Aktivitäten mit Fokus auf die Verbesserung der Tierhaltung und der Tiergesundheit vorstellen. Hierzu zählen beispielsweise eine Forschungsoffensive zu Tierhaltung und Tiergesundheit, die verbesserte Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen den Haltungsbedingungen und dem Tiergesundheitsstatus in der Nutztierhaltung bringen soll sowie eine Initiative, mit der die Investitionsförderung auf besonders tiergerechte Haltungsformen konzentriert werden soll (inkl. Erhöhung der Fördersätze).
Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Jedoch nehmen auch in Deutschland Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder erkrankten Tieren ihre Wirkung verlieren.
Es gibt bereits klare Vorschriften, die den Einsatz von Antibiotika regeln: Nach dem Arzneimittelgesetz dürfen Antibiotika nur zur Behandlung von kranken Tieren eingesetzt werden, keinesfalls zur Wachstumsförderung. Auch dürfen Antibiotika nicht zur Überdeckung von Krankheiten, die durch Haltungsmängel hervorgerufen werden, verabreicht werden. Verstöße gegen diese Vorschriften sind strafbar. Die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften ist grundsätzlich Aufgabe der Länderbehörden. Die Länder sind dafür zuständig, Tierarztpraxen und Tierhaltungsbetriebe risikoorientiert zu kontrollieren.
Das BMELV tritt seit Jahren dafür ein, dass beim Einsatz von Antibiotika ein strenger fachlicher Maßstab zugrunde gelegt wird. Antibiotika dürfen bei Tieren nur dann eingesetzt werden, wenn dies aus therapeutischen Gründen geboten ist. Bereits vor zehn Jahren ist im Arzneimittelgesetz (AMG) eine Beschränkung der Abgabe von systemisch wirksamen Antibiotika (11. AMG-Novelle) und eine Bindung von deren Anwendung an eine vorherige tierärztliche Untersuchung verankert worden. Streng genommen gilt dies auch für den Einsatz von Trockenstellern.
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