EU: Käsebeihilfen aufgrund von unverhältnismäßig hohen Anträgen gestoppt

Vergangene Woche wurde die Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse von der Europäischen Kommission gestoppt. Ursache für den Stopp der Aktion waren nicht gerechtfertigt hohe Anträge aus Italien.

Die Europäische Kommission hat vergangene Woche die Gewährung der Beihilfe zur privaten Lagerhaltung von Käse gestoppt. Die Gelder sollten Effekte des russischen Importverbots abmildern. Ein Kommissionssprecher teilte mit, es seien Anträge in unverhältnismäßiger Höhe eingereicht worden - aus Regionen, die normalerweise keine bedeutenden Mengen Käse nach Russland exportierten. Der Stopp bei etwa der Hälfte der beihilfefähigen Käsemenge sei eine Vorsichtsmaßnahme, um ein vorzeitiges Erreichen der Obergrenze von 155.000 t zu verhindern.

83,6 % der beantragten Mengen stammte aus Italien

Zum Ende letzter Woche konnte bestätigt werden, dass Italien aus dem Rahmen gefallen war. Bis zum 15. September wurden innerhalb von zwei Wochen Beihilfen für 100.464 t Käse beantragt - davon stammten 83.956 t oder 83,6 % von italienischen Produzenten!
An zweiter Stelle stand mit weitem Abstand Irland, die Molkereien dort beantragten eine Lagerbeihilfe für lediglich 7.109 t Käse. Es folgten die Niederlande mit 6.098 t und Schweden mit 2.375 t. Erzeuger aus mehreren Staaten reichten Anträge für geringe Mengen ein: In Österreich waren es 419 t, in Deutschland 57 t.
Als vom Importverbot am meisten betroffene Gebiete gelten in Bezug auf Käse das Baltikum und Finnland, gefolgt von Deutschland, den Niederlanden und Polen.
Die Beihilfen zur privaten Lagerhaltung von Magermilchpulver und Butter sind von der Aussetzung nicht betroffen; sie bleiben verfügbar. Bis zum 15. September wurden EU-weit Anträge für insgesamt 8.825 t Butter und 4.342 t Magermilchpulver gestellt. Darin enthalten sind 270 t Butter und 2.356 t Milchpulver aus Deutschland. 

DBV kritisiert den Stopp

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte das Aussetzen der privaten Lagerhaltung für Käse, da die Maßnahme wirksam sei. Die eingeführten Beihilfen für die private Lagerhaltung von Butter, Magermilchpulver und Käse haben dazu beigetragen, dass sich etliche Marktsegmente preislich stabilisiert hätten.
Die Kommission habe in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium gezeigt, dass sie in der Lage sei, schnell und flexibel auf schwierige Marktsituationen, wie durch das Importembargo Russlands ausgelöst, zu reagieren, lobte der DBV.
Mit Blick auf das Verhalten italienischer Erzeuger empfiehlt der DBV, die Vorschriften zur privaten Lagerhaltung entsprechend anzupassen, indem Obergrenzen für die einzelne Mitgliedsstaaten vorgesehen werden. Dadurch könne verhindert werden, dass einzelne Mitgliedstaaten zulasten aller die Marktordnungsmaßnahmen ausnutzen und zweckentfremden könnten. (AgE)