Neue DüngeVO

Düngung auf Grünland und Mais wird weiter eingeschränkt

Die wesentlichen Punkte im Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung wurden beim 64. Grünlandtag der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorgestellt. Ergebnis: Deutliche Einschränkungen sind zu erwarten!

Nach dem vorliegenden Entwurf zur neuen Dünge-VO muss künftig eine
  • Düngebedarfsermittlung auf Betriebsebene erfolgen. Im Falle einer nicht bedarfsgerechten Düngung muss der Landwirt mit Bußgeldern rechnen!!
  • Für Stickstoff (N) wird es kulturspezifisch feste Bedarfswerte geben.

  • Düngebedarfsermittlung auf Betriebsebene erfolgen. Im Falle einer nicht bedarfsgerechten Düngung muss der Landwirt mit Bußgeldern rechnen!!
  • Für Stickstoff (N) wird es kulturspezifisch feste Bedarfswerte geben.

Grünland: In Moorgebieten oft keine Luft mehr für N-Düngung!

Bei Grünland variiert dieser Stickstoffbedarfswert je nach Intensität der Nutzung und entspricht bei 90 dt TM/ha und vier Schnitten (17% XP/kg TM) einem Wert von 245 kg N/ha. Dieser tabellarische N-Bedarfswert wird verglichen mit dem betrieblichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten drei Jahre. Eine Korrektur (Zu- oder Abschlag des N-Bedarfswertes) erfolgt anhand der Ertragsdifferenz. Selbiges geschieht beim XP-Gehalt im Futter.
Anschließend werden die N-Nachlieferungen aus dem Boden abgezogen, die N-Lieferung durch Leguminosen (N-Fixierer!) und die N-Restmengen von der organischen Düngung aus dem Vorjahr. Die Höhe der Abschläge ist einheitlich geregelt (Tabellenwerte).
Tipp 1: In Regionen, die sich bei den Stickstoff-Gehalten bereits im kritischen Bereich befinden, sollten deshalb künftig keine Leguminosen angebaut werden!
Tipp 2: Zur exakten Berechnung empfiehlt sich eine genaue Ertragsmessung per Waage direkt beim Häckseln!

Stickstoffbedarfswert: 4 Schnitte, 90 dt TM/ha

245

kg /ha

Korrektur Ertrag: +10 dt TM/ha (100 dt ges.)

+ 27

kg /ha

Korrektur XP: - 1% XP (16% ges.)

- 17

kg /ha

Korrektur Boden: stark humos (8 - 15 % organ. Substanz)

- 30

kg /ha

Korrektur Leguminosen (14% Ertragsanteil)

- 40

kg /ha

N- aus organ. Düngung Vorjahr

- 12

kg /ha

Unter dem Strich verbleibt dann die notwendige N-Düngung (Mineralstoffäquivalent). Liegt der berechnete N-Düngebedarf über 170 kg N/ha/Jahr (max. Ausbringmenge von organischem Dünger inkl. Gärrest), darf der fehlende Stickstoff durch eine mineralische Düngung ergänzt werden. Liegt der N-Bedarf unter 170 kg N/ha, darf keine mineralische Düngung mehr erfolgen!
Besonders auf moorigen Flächen kann dieser Fall schnell eintreten. Auf Nieder- und Hochmoor-Standorten wird künftig kaum noch eine mineralische N-Düngung zulässig sein, wie aus Übersicht 2 hervorgeht. Nur bei sehr hohen Trockenmasseerträgen wird künftig wohl noch eine mineralische N-Düngung auf Moorlagen möglich sein! Hinweis: Ein Ertragsunterschied von 20 dt TM/ha bedeutet einen Unterschied von 30% im N-Düngebedarf.

N-Bedarfswert

kg /ha

245

245

245

Korrektur für Ertrag

kg /ha

0

0

0

Korrektur für Rohprotein

kg /ha

0

0

0

- N aus Mineralboden

kg /ha

10

0

0

- N aus Moorboden

kg /ha

0

50

80

- N aus Leguminosen

kg /ha

0

0

0

- N aus orga. Düngung Vorjahr

kg /ha

12

12

12

Mais: Phosphor wird zum Problem!

Bei der N-Bedarfsermittlung im Mais zeigen sich viele Parallelen zum Vorgehen in Grünland. Berechnet wird auch beim Mais zunächst der N-Düngebedarf. In den Tabellen der Dünge-VO ist ein Standard-Ertrag von 450 dt Silomais/ha angegeben, für den ein N-Bedarfswert von 200 kg N/ha definiert ist. Dieser Wert wird um die Faktoren Ertragsdifferenz (+/-); Boden (Nmin-Vorrat im Frühjahr), die N-Nachlieferung aus organischer Düngung im Vorjahr (10% des gesamt N sind anzurechnen!) und einer Vorfrucht/Gründüngung korrigiert.

Beim Maisanbau wird aber voraussichtlich weniger der Stickstoff (N) sondern vielmehr das Phosphat (P) zum begrenzenden Faktor und damit zum Problem. Oftmals ist beim N-Düngebedarf (bei einer veranschlagten N-Wirksamkeit des organischen Düngers von 70 % und einer mineralischen Unterfußdüngung  N/P 20/20) noch Luft nach oben, das P-Saldo wird jedoch überschritten (ab 2018 ist voraussichtlich nur noch ein Überschuss von max. 10 kg P/ha erlaubt)!

Düngebedarf

138

80

220

Unterfußdüngung

1 dt N/P 20 20

20

20

Gülle

40 m cbm

120

80

160

mineral. Düngung

1 dt 40er Kornkali

0

0

40

Summe Nährstoffzufuhr

140

100

200

Summe Nährstoffabfuhr

450 dt / 32 % TM

193,5

81

29

Tipp: Dieses Problem lässt sich zumindest teilweise durch die Stabilisierung der Gülle lösen, eventuell muss auch auf die mineralische Unterfußdüngung verzichtet werden. Das ist möglich, da der N-Nährstoffbedarf bereits durch die Gülle gedeckt wird.
 Quelle: LWK Niedersachsen