IVM-Tagung 2016

Bauen könnte teuer werden!

Tritt die Novellierung der TA Luft so in Kraft wie derzeit geplant, könnte das einigen Betriebserweiterungen den Garaus machen.

Die Ammoniak-Emissionen sind seit den 90er Jahren nur unwesentlich gesunken. Umweltziele, wie sie von der EU festgelegt wurden, sind in Deutschland bis heute nicht eingehalten worden. Da Vertragsverletzungsverfahren drohen, zieht die Gesetzgebung nun die Daumenschrauben an.
Verschiedene Richtlinien verpflichten Landwirte zur Minderung von Ammoniakemissionen. Eine davon, die TA Luft, stammt aus dem Jahr 2002 und wird derzeit novelliert. Diese sogenannten „Technischen Anforderungen“ (TA) sollen die Vorgaben der NEC-Richtlinie (engl. National Emission Ceilings Directive) für Emissionshöchstmengen bestimmter Luftschadstoffe durchsetzen. Die TA Luft bildet die Grundlage für Genehmigungsverfahren und wird vor allem dann für Milchviehhalter relevant, wenn sie neu- oder umbauen. In erster Linie zielen die Richtlinien zwar auf Schweine- und Geflügelhalter ab, die unter die Industrie-Emission-Richtlinien fallen und deren Tierzahl beständig steigt. Aber auch manche Rinderställe fallen durch BimSch (ab 600 Rinder- oder 500 Kälbermastplätzen) oder baurechtlich in diesen Geltungsbereich.

Was ändert sich nach der neuen TA Luft?

  • Rinderställe, die nach BimSch genehmigt werden, sollen nun auch Abstandsregelungen wegen Geruch einhalten. Zudem sollen Dunglagerstätten überdacht und Güllelagerzeiten von 9 Monaten eingehalten werden. Dazu sollen Landwirte die Lagerstätten so abdecken, dass Emissionen um 90% gemindert werden. Die natürliche Schwimmdecke schafft nur 80% - das macht weitere Maßnahmen nötig!
  • Änderung der Schutzanforderungen: Alle Rinderanlagen müssten für einen Neu- oder Umbau nun Geruchsimmissionen beurteilen lassen (Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL) und verschärfte Anforderungen in Richtung Naturschutz hinnehmen. Zu FFH- und stickstoffempfindlichen Gebieten soll nun ein größerer Abstand eingehalten werden. Zudem werden Bioaerosole mit beurteilt. Die Folge: Noch mehr Gutachten als bisher!

  • Rinderställe, die nach BimSch genehmigt werden, sollen nun auch Abstandsregelungen wegen Geruch einhalten. Zudem sollen Dunglagerstätten überdacht und Güllelagerzeiten von 9 Monaten eingehalten werden. Dazu sollen Landwirte die Lagerstätten so abdecken, dass Emissionen um 90% gemindert werden. Die natürliche Schwimmdecke schafft nur 80% - das macht weitere Maßnahmen nötig!
  • Änderung der Schutzanforderungen: Alle Rinderanlagen müssten für einen Neu- oder Umbau nun Geruchsimmissionen beurteilen lassen (Geruchsimmissionsrichtlinie GIRL) und verschärfte Anforderungen in Richtung Naturschutz hinnehmen. Zu FFH- und stickstoffempfindlichen Gebieten soll nun ein größerer Abstand eingehalten werden. Zudem werden Bioaerosole mit beurteilt. Die Folge: Noch mehr Gutachten als bisher!

„Als Übergangszeit werden ca. fünf Jahre diskutiert“, erklärt Heike Donhauser vom Ingenieurbüro Eckhof, „Lösungen gibt es zwar – aber sie kosten Geld!“ Milchviehhalter können vor allem bei folgenden Punkten sparen:
  • Bedarfsgerechte Fütterung (bis 25% Einsparung) über eine Kontrolle des Harnstoffgehalts in der Milch,
  • Laufflächengestaltung (-20%): Planbefestigt, Gefälle, häufiges Abschieben, Rinnen und Löcher zum Flüssigmistkanal
  • Weide (-15%): mind. 6 h pro Tag
  • Spülen der Laufflächen mit Wasser (-20%): aber hoher Wasserverbrauch, höhere Kosten bei Lagerung und Ausbringung
  • Säurezusatz zu Flüssigmist (-40%): hohe Kosten (organische Säuren); Risiken bei Handhabung, KorrosionAusbringung von Wirtschaftsdünger:

  • Bedarfsgerechte Fütterung (bis 25% Einsparung) über eine Kontrolle des Harnstoffgehalts in der Milch,
  • Laufflächengestaltung (-20%): Planbefestigt, Gefälle, häufiges Abschieben, Rinnen und Löcher zum Flüssigmistkanal
  • Weide (-15%): mind. 6 h pro Tag
  • Spülen der Laufflächen mit Wasser (-20%): aber hoher Wasserverbrauch, höhere Kosten bei Lagerung und Ausbringung
  • Säurezusatz zu Flüssigmist (-40%): hohe Kosten (organische Säuren); Risiken bei Handhabung, KorrosionAusbringung von Wirtschaftsdünger:
Ausbringung

(Bildquelle: Elite Magazin)


 
Ein neues DLG-Merkblatt zur Emissionsminderung erscheint Ende Juni.

Fazit: Wachsam bleiben!

Die TA Luft ist und bleibt die grundlegende Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen. Der überarbeitete Entwurf soll noch im Sommer 2016 vorliegen. Tritt die Novellierung der TA Luft so in Kraft, wie sie derzeit geplant ist, kommen höhere Kosten auf Milchviehbetriebe zu (Überdachung von Mistlagerstätten) oder ein Um- oder Neubau wird deutlich erschwert (schärfere Abstandsregelungen, jede Erweiterung muss durch Ingenieurbüros geprüft werden). Die Umsetzung dieser Regularien könnten nur noch große bzw. finanziell gut aufgestellte Unternehmen leisten. Genehmigungsverfahren werden immer aufwändiger! Der IVM hat zu Beginn des Jahres Kontakt zum Bundesumweltministerium gesucht – hier besteht aber weiterhin dringender Handlungsbedarf, solange die Chance noch besteht!
Dr. Gabriele Wechsung (Umweltbundesamt) und Heike Donhauser (Ingenierbüro Eckhof, Ahrensfelde) im Rahmen der Tagung des Interessenverbands Milcherzeuger, Seddiner See
C. Stöcker