40 % Zuschüsse für Investitionen

In Thüringen können Investitionen in die Milchviehhaltung und die Jungviehaufzucht künftig mit bis zu 40 % bezuschusst werden. Das gilt für Investitionen mit einem Volumen von bis zu 5 Mio. € je Betrieb.

Wie aus einer Presseinformation des Landwirtschaftsministeriums in Erfurt hervorgeht, werden damit ab 1. Januar 2010 die bisherigen Obergrenzen deutlich angehoben. So betrug das Limit für die förderfähigen Investitionen bislang 2 Mio. €, wobei der Anteil der Fördermittel auf 25 % beziehungsweise 30 % begrenzt wurde. „Die Milchquotenregelung läuft 2015 aus. Wir haben die Förderung verbessert, um die Thüringer Milchviehbetriebe wettbewerbsfähig zu halten“, betonte Landwirtschaftsminister Jürgen Reinholz die Aufstockung der Fördertöpfe. Für die Investitionen zur strukturellen Verbesserung der Produktionsbedingungen und der Effizienz der Milcherzeugung über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) stünden bis Ende 2013 rund 23,35 Mio € bereit.
Auch die im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen im Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP) gewährten Beihilfen wurden erhöht. Durch weitere Mittelumschichtungen sei zudem die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete gestärkt worden. Damit seien zwei weitere bewährte Maßnahmen der „Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen“ (FILET) verbessert worden. Das Programm FILET gibt es seit 2007, es wird zu 75 % bis 90 % aus Mitteln des Europäischen Fonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) finanziert.