Gregor Gründer, Tierarztpraxis iQVet
Die meisten Bundesländer sind mittlerweile frei von BHV1. Durch die Sanierungsbemühungen der letzten Jahre ist der Infektionsdruck niedrig. Ein Erfolg! Leider besteht jedoch weiterhin die Gefahr einer Neuinfektion, solange nicht auch die Nachbarstaaten oder fehlenden Bundesländer BHV1-frei sind.
- Das Virus zieht sich im Körper ins Nervengewebe zurück. Infizierte Tiere bleiben...
Gregor Gründer, Tierarztpraxis iQVet
Die meisten Bundesländer sind mittlerweile frei von BHV1. Durch die Sanierungsbemühungen der letzten Jahre ist der Infektionsdruck niedrig. Ein Erfolg! Leider besteht jedoch weiterhin die Gefahr einer Neuinfektion, solange nicht auch die Nachbarstaaten oder fehlenden Bundesländer BHV1-frei sind.
- Das Virus zieht sich im Körper ins Nervengewebe zurück. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Träger des Erregers. Infizierte Tiere, die häufig gegen BHV1 geimpft wurden, können in der Blutuntersuchung falsch negativ sein. In Stresssituation scheiden sie das Virus erneut aus und stecken andere Tiere an.
- Masttiere in kombinierten Mast- und Milchviehbetrieben, die gerade erst den Status „frei“ erlangt haben, können unerkannt positiv sein. Diese Tiere werden nicht untersucht und bleiben ein Virusreservoir.
- Viele Herden sind nach Abschluss der Sanierung mittlerweile ungeimpft und gegenüber dem Virus vollkommen ungeschützt.
- Das Virus zieht sich im Körper ins Nervengewebe zurück. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Träger des Erregers. Infizierte Tiere, die häufig gegen BHV1 geimpft wurden, können in der Blutuntersuchung falsch negativ sein. In Stresssituation scheiden sie das Virus erneut aus und stecken andere Tiere an.
- Masttiere in kombinierten Mast- und Milchviehbetrieben, die gerade erst den Status „frei“ erlangt haben, können unerkannt positiv sein. Diese Tiere werden nicht untersucht und bleiben ein Virusreservoir.
- Viele Herden sind nach Abschluss der Sanierung mittlerweile ungeimpft und gegenüber dem Virus vollkommen ungeschützt.
Ebenso ist eine Übertragung durch Wildwiederkäuer oder Schafe und Ziegen möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Zudem ist es nicht ausgeschlossen, dass Angestellte, Viehhändler, Besamer oder der Tierarzt das Virus einschleppen. Vorsicht ist also nach wie vor geboten, wie auch das Beispiel des Ausbruches letztes Jahr in Thüringen zeigt.
Doch wie schützt man seine Herde nun erfolgreich gegen einen erneuten BHV1-Ausbruch? In den freien Regionen besteht ein Impfverbot. Dazu kommt, dass eine Impfung gegen BHV1 nur vor klinischen Symptomen der Erkrankung schützt, nicht aber vor der Infektion als solche. Biosicherheit hingegen schützt vor allen Infektionskrankheiten. Die Kosten für Biosicherheit sind im Vergleich zu einer regelmäßigen Bestandsimpfung sogar vergleichsweise niedrig!
Biosicherheit, auch wenn’s schwer fällt
- Personenverkehr auf das Nötigste reduzieren: Betriebseigene Kleidung für Tierarzt und Besamer bereitstellen, Kälber und Masttiere durch Betriebsmitarbeiter an Viehhändler übergeben. Sie dürfen den Bestand nicht betreten!
- Bei Zukauf den Tierseuchenstatus vorher abklären: Nicht auf Bescheinigungen vertrauen, die unter Umständen schon Monate alt sind! Zukaufstiere immer vor dem Zukauf (innerhalb von 14 Tagen) erneut untersuchen lassen.
- Mit anderen Betrieben gemeinsam genutzte Fahrzeuge und Maschinen (z.B. Viehanhänger oder Klauenstand) vor der Nutzung reinigen und desinfizieren.
- Schadnager bekämpfen.
- Personenverkehr auf das Nötigste reduzieren: Betriebseigene Kleidung für Tierarzt und Besamer bereitstellen, Kälber und Masttiere durch Betriebsmitarbeiter an Viehhändler übergeben. Sie dürfen den Bestand nicht betreten!
- Bei Zukauf den Tierseuchenstatus vorher abklären: Nicht auf Bescheinigungen vertrauen, die unter Umständen schon Monate alt sind! Zukaufstiere immer vor dem Zukauf (innerhalb von 14 Tagen) erneut untersuchen lassen.
- Mit anderen Betrieben gemeinsam genutzte Fahrzeuge und Maschinen (z.B. Viehanhänger oder Klauenstand) vor der Nutzung reinigen und desinfizieren.
- Schadnager bekämpfen.
Innerbetriebliche Biosicherheit gewährleistet, dass Krankheitserreger nicht zwischen verschiedenen Gruppen (z.B. von Kuh auf Kalb) und innerhalb einer Einheit übertragen werden (z.B. Kälber in Einzelboxen).
Bei Ausbruch: Sofort handeln!
Eine Neuinfektion verläuft im Kuhstall meist mild, teilweise sogar symptomlos. Fieber, ein vorübergehender Rückgang der Milchleistung, Nasenausfluß und gehäufte Lungenentzündungen können Zeichen einer BHV1-Infektion sein. Jungtiere und vor allem Masttiere im Alter von 6 bis 12 Monaten können deutlich empfindlicher reagieren. Dort treten schwere Lungenentzündungen und auch vereinzelte Todesfälle auf. Ziehen Sie bei einem begründeten Verdacht den Hoftierarzt hinzu und schalten Sie das zuständige Veterinäramt ein. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche! Der Amtstierarzt wird dann weitere Maßnahmen anordnen.
In der Regel müssen für alle Ställe Desinfektionsmöglichkeiten und Einmalkleidung bereitgestellt werden. Der Tier- und Personenverkehr wird auf das Nötigste reduziert. Denn im Vordergrund steht der Schutz noch freier Tiergruppen im Bestand und der Schutz weiterer Betriebe.